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Sachsen-Anhalt-News: Saisonstart am 15. Mai: Fast überall Note 1 für Badegewässer

grimm benne petra

Sonntag, den 12. Mai 2019


Magdeburg. Die Badesaison startet offiziell am 15. Mai. „Sachsen-Anhalt ist startklar“, sagt Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne (Foto). Die Gesundheitsämter haben mit der Überwachung der insgesamt 69 ausgewiesenen Badegewässer im Land begonnen und erste Wasserproben entnommen. „Bislang gab es keine Beanstandungen“, sagt Grimm-Benne.

Während der Saison, die offiziell bis zum 15. September dauert, werden alle in der Karte geführten Gewässer durch die örtlichen Gesundheitsämter monatlich kontrolliert. Neben der Entnahme und Analyse von Wasserproben finden auch Ortsbesichtigungen statt, bei denen unter anderem die Sichttiefe bestimmt sowie auf mögliche Verschmutzungen und Algenentwicklungen geachtet wird. Empfohlen wird, zum Baden in natürlichen Gewässern allein die in der Karte ausgewiesenen Badestellen zu nutzen. Andere wie beispielsweise Kiesseen, Baggerlöcher oder kleinere Teiche unterliegen nicht der regelmäßigen Überwachung.  

Die Einstufung der Badegewässerqualität erfolgt auf Grundlage von Untersuchungsergebnissen aus den vergangenen vier Jahren. Mehr als 90 Prozent der ausgewiesenen Badegewässer erhält mit dem Prädikat „ausgezeichnet“ die höchste Einstufung gemäß der EU-Badegewässerverordnung. Ein Badegewässer hat „gut“, eines „ausreichend“ sowie zwei im Saalekreis neu ausgewiesene Badegewässer und ein Badegewässer mit Sanierungsmaßnahmen haben keine Einstufung erhalten. Einzig im mit „mangelhaft“ eingestuften Stausee Kelbra (Burgenlandkreis) wird vom Baden abgeraten. Gründe sind zum einen die Flachseestruktur und der relativ hohe Phosphoreintrag. Zum anderen kann es in sehr warmen, trockenen Sommern zu einer Erhöhung der Wassertemperatur kommen. Diese Faktoren begünstigen eine Anreicherung von Nährstoffen und in Folge eine Verschlechterung der Badegewässerqualität.



Aktuelle Daten sowie Informationen zur Situation der Badeseen können im Internet auf den Seiten des Ministeriums für Arbeit, Soziales und Integration unter www.badesee-sachsen-anhalt.de abgerufen werden. Zudem gibt es eine gedruckte Variante der Badegewässerkarte, die allen Landkreisen und kreisfreien Städten vorliegen wird.

Die Ministerin dankt den Betreibern der Badestellen sowie den Beschäftigten in den Gesundheitsämtern und im Landesamt für Verbraucherschutz (LAV) für deren Engagement zur Absicherung der Saison. An die Badegäste appelliert sie: „Helfen Sie mit, dass die Wasserqualität erhalten und die Badestellen sauber bleiben. Lassen Sie keine Abfälle am Badestrand zurück und verhalten Sie sich rücksichtsvoll.“


    


1 = ausgezeichnete Badewasserqualität

2 = gute Badewasserqualität

3 = ausreichende Badewasserqualität

4 = mangelhafte Badewasserqualität 1

(Die Einstufung „mangelhaft“ im Jahr 2018 hat gemäß § 5 Abs. 4 der Badegewässerverordnung des Landes Sachsen-Anhalt in der Folgesaison zwingend ein Badeverbot oder das Abraten vom Baden zur Folge. Es besteht aber die Möglichkeit, ein dauerhaftes Badeverbot zu vermeiden, wenn vor Beginn der Folgesaison (2020) nachweislich Maßnahmen zur Verbesserung der Badewasserqualität ergriffen wurden.

 
A = An dieser Badestelle kann es infolge von Algenmassenentwicklungen (u. a. auch Blaualgenmassen-entwicklungen) zeitweise zu stärkeren Wassertrübungen kommen.

N = Neu hinzugekommene Badegewässer

K = Keine Bewertung