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Aus dem Gerichtssaal: Körperverletzung mit Todesfolge in Wittenberg

Montag, den 13. Mai 2019


Landgericht Magdeburg

22 KLs 164 Js 12700/18 (28/18) – 2. Jugendstrafkammer

 
Der für den 18. Juni bis voraussichtlich 27. Juni 2019 angekündigte Prozess startet voraussichtlich erst im Herbst 2019.

Grund für die Aufhebung der Termine im Juni 2019 ist, die Auslastung der Kammer mit einer vorrangig zu verhandelnden Haftsache. In Haftsachen gilt  ein besonderes Beschleunigungsgebot, da hier sich Beschuldigte ohne Urteil in Untersuchungshaft befinden. Im Rahmen der personellen Möglichkeiten werden daher Haftsachen beschleunigt terminiert und verhandelt. . Dies kann im Einzelfall wegen der Belastung der Gerichte dazu führen dass Nicht-Haftsachen erst später verhandelt werden können.

 
Hintergrund:

Die 2. Jugendstrafkammer des Landgerichts Magdeburg verhandelt in einem insgesamt nicht öffentlichen Prozess gegen einen zur Tatzeit 17-jährigen männlichen Jugendlichen. Dem mittlerweile 18-Jährigen nicht vorbestraften Angeklagten wird vorgeworfen am 29.09.2017 in Wittenberg nach einer verbalen Auseinandersetzung einen 30-jährigen Mann mit einem Fausthieb geschlagen zu haben. Das Opfer soll dann bewusstlos auf den Hinterkopf gefallen und trotz Notoperation aufgrund einer Schädel-Hirnverletzung verstorben sein.

Da der Angeklagte zum Tatzeitpunkt minderjährig gewesen ist, findet nach § 48 JGG die komplette Verhandlung einschließlich der Verkündung des Urteils in nichtöffentlicher Sitzung statt.

Die vorläufige rechtliche Bewertung ergibt, dass der Angeklagte einer Körperverletzung mit Todesfolge verdächtig ist. Der Angeklagte soll nicht die Absicht gehabt haben, sein Opfer zu töten, musste aber damit rechnen, dass aufgrund des Faustschlages das Opfer stürzt und zu Tode kommt.

Im Fall einer Verurteilung droht dem Angeklagten eine Jugendstrafe zwischen 6 Monaten und 10 Jahren.