Muslime sollten während des
Ramadans nicht unbedacht auf die Einnahme ihrer Medikamente verzichten. Häufig
sind Risiken durch eine Anpassung der Dosis vermeidbar. „Wer dauerhaft zu
bestimmten Tageszeiten Medikamente einnehmen muss, sollte mit seinem Arzt oder
Apotheker eine individuelle Lösung finden“, sagt Thomas Benkert, Vizepräsident
der Bundesapothekerkammer.
So ist es bei einigen Krankheiten
möglich, die Medikamente ausnahmsweise nachts einzunehmen oder auf einen
Arzneistoff auszuweichen, der seltener eingenommen werden muss.
Der Fastenmonat beginnt in diesem
Jahr am 6. Mai und endet am 5. Juni. Kranke Muslime müssen nach den religiösen
Vorschriften des Korans nicht fasten. Viele möchten dies aber trotzdem tun.
Diabetiker sollten sich unbedingt
dazu beraten lassen, wie sie ihre Medikamenteneinnahme auf die geänderten
Zeiten der Nahrungsaufnahme abstimmen. Dazu gehört, dass sie mehrmals täglich
die Blutzuckerwerte kontrollieren und auf die Symptome einer Über- bzw.
Unterzuckerung achten. In Notfallsituationen erlaubt der Koran, das Fasten zu
unterbrechen: Diabetiker sollten immer Traubenzucker bei sich haben, um
Unterzuckerungen beheben zu können.
Die Verbote des Korans gelten
nicht für alle Arzneiformen gleichermaßen: Die Anwendung von Dosiersprays oder
Pulverinhalatoren gegen Asthma oder andere Lungenkrankheiten verstößt nicht
gegen die Fastenregeln und ist deshalb auch während des Ramadans erlaubt. Auch
Salben und Augentropfen werden als zulässig angesehen, nicht aber Nasentropfen
oder Zäpfchen.
Text - Quelle: ABDA -
Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände