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E3- / EU-Statement zum Iran-Atomabkommen

Samstag, den 4. Mai 2019


Erklärung der Hohen Vertreterin der Europäischen Union und der Außenminister Deutschlands, Frankreichs und des Vereinigten Königreichs zur Wiener Nuklearvereinbarung mit Iran 

" Wir, die Hohe Vertreterin der Europäischen Union und die Außenminister Deutschlands, Frankreichs und des Vereinigten Königreichs nehmen mit Bedauern und Sorge die Entscheidung der Vereinigten Staaten zur Kenntnis, Ausnahmegenehmigungen bezüglich des Ölhandels mit Iran nicht zu verlängern. Wir nehmen ferner mit Sorge die Entscheidung der Vereinigten Staaten zur Kenntnis, die Ausnahmegenehmigungen für nukleare Nichtverbreitungsvorhaben im Rahmen der Nuklearvereinbarung mit Iran (JCPoA) nicht vollständig zu erneuern.

Die Aufhebung nuklearbezogener Sanktionen ist ein zentrales Element des JcPoA - sie soll sich nicht nur positiv auf die Handels- und Wirtschaftsbeziehungen mit Iran auswirken, sondern vor allem auf das Leben der Menschen im Land. Wir bedauern zutiefst, dass die Vereinigten Staaten infolge ihres Rückzugs aus dem JCPoA erneut Sanktionen verhängt haben.

Wir sind nach wie vor der festen Überzeugung, dass die Vereinbarung unverzichtbar für mehr Stabilität und Sicherheit im Nahen und Mittleren Osten ist.

Gemeinsam betonen wir unser fortgeführtes Bekenntnis zum JCPoA; es ist ein zentrales Element des weltweiten Nichtverbreitungsregimes und unverzichtbar für unsere nationale und gemeinsame europäische Sicherheit.

Das JCPoA funktioniert und erfüllt seine Zielsetzung, wie die Internationale Atomenergie-Behörde in 14 Berichten bestätigt hat.

Wir nehmen zur Kenntnis, dass Iran das JCPoA weiterhin einhält, wie von der IAEO mehrfach bestätigt. Wir rufen Iran auf, seine Verpflichtungen aus dem JCPoA sowie aus dem Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen weiterhin uneingeschränkt zu erfüllen.

Die verbleibenden Parteien des JCPoA sind entschlossen, gemeinsam mit an der Unterstützung des JCPoA interessierten Drittstaaten an der Aufrechterhaltung und Pflege der Finanzströme und Exporte für Iran zu arbeiten. Wir sind entschlossen, gemeinsam mit anderen europäischen Partnern Anstrengungen zu unternehmen, um die Fortführung des legitimen Handels mit Iran zu ermöglichen, auch durch die Gründung der Zweckgesellschaft INSTEX. In diesem Zusammenhang sind die Anteilseigner entschlossen, ihre finanziellen Beiträge zum operationellen Haushalt von INSTEX deutlich zu erhöhen. Wir ermutigen alle Länder, auch Russland und China als Parteien des JCPoA, den aufgrund der Vereinbarung  gestatteten legitimen Handel nach Kräften durch konkrete Schritte weiterzuverfolgen.

Wir erinnern an die am 4. Februar 2019 angenommenen Schlussfolgerungen des Europäischen Rats sowie an die Unterstützung der EU für die Entwicklung von Beziehungen zwischen der EU und Iran in Bereichen von gemeinsamem Interesse. Ergänzend zur Aufrechterhaltung des JCPoA unterstützen wir einen umfassenden Ansatz mit Iran mit dem Ziel, alle Themen von Belang anzusprechen, auch den Beitrag des Landes zur regionalen Instabilität und seine Aktivitäten auf dem Gebiet von Raketen.