header-placeholder


image header
image
Bundestag

Politik-News: Heute im Bundestag: Kampfsport in der rechtsextremen Szene

Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mi., 24. April 2019

  1. Kampfsport in der rechtsextremen Szene
  2. Asylanträge nigerianischer Staatsbürger
  3. Sonderbeauftragte beim Bamf
  4. Geräte für ergänzenden Katastrophenschutz
  5. Ausländisches Personal religiöser Vereine
  6. Weiterentwicklung des Prümer Vertrags


01. Kampfsport in der rechtsextremen Szene

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) Um "Kampfsport in der rechtsextremen Szene" geht es in der Antwort der Bundesregierung (19/9406) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/8316). Wie die Bundesregierung darin ausführt, hat sich der Trend innerhalb des rechtsextremistischen Spektrums, "Kampfsport" zu betreiben, insbesondere in den vergangenen zwei Jahren zunehmend verstärkt. Unter dem Aspekt der Wehrhaftigkeit sowie der angeblichen Notwendigkeit des "Schutzes von Familie und Heimat" sei es wenigen Protagonisten der rechtsextremistischen Kampfsportszene gelungen, "junge Neonazis, rechtsextremistische Hooligans und rechtsaffine Kampfsportler zunehmend für Kampfsporttrainings und rechtsextremistische Kampfsportveranstaltungen zu gewinnen". Eine explizite Strategie, Kampfsport politisch zu nutzen, verfolgten die Veranstalter der Formate "Kampf der Nibelungen" und "Tiwaz" sowie die einschlägigen Unterstützer dieser Turniere.

Der Antwort zufolge sind der Bundesregierung aktuell keine offiziellen Kampfsport-Studios, -Gyms oder -Vereine bekannt, die der rechtsextremistischen Szene explizit zugerechnet werden. Es lägen jedoch Hinweise vor, dass manche Kampfsportstudios "rechtsoffen" sind, "das heißt die Besitzer/Verantwortlichen/Trainer stören sich nicht an gegebenenfalls bekannten offenen rechtsextremistischen Einstellungsmustern ihrer Kämpfer/Kundenklientel". Bei den bekannten Veranstaltern von rechtsextremistischen Kampfsportevents seien das Label "Kampf der Nibelungen" sowie die Verantwortlichen des "Tiwaz - Kampf der freien Männer" beziehungsweise dessen Veranstaltungen eindeutig in der rechtsextremistischen Szene zu verorten. Darüber hinaus würden die Teams der rechtsextremistischen Kampfsport-Label und -gruppierungen von "Black Legion", "Kampf der Nibelungen", "Greifvogel Wear", "Pride France", "White Rex" und "Wardon" der rechtsextremistischen Szene zugerechnet.



02. Asylanträge nigerianischer Staatsbürger

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) Die Zahl der Asylanträge nigerianischer Staatsbürger ist von 1.979 im Jahr 2013 über 3.989 und 5.302 in den beiden Folgejahren auf 12.916 im Jahr 2016 gestiegen und hat nach 8.261 im Jahr 2017 einen Stand von 11.073 im vergangenen Jahr erreicht. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/9404) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/8152) hervor.

Danach entschied das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge im Jahr 2018 über 3.729 Asylanträge nigerianischer Staatsbürger. Dabei wurden den Angaben zufolge 35 Menschen als asylberechtigt anerkannt, während 425 Flüchtlingsschutz und 57 subsidiären Schutz erhielten. Ein Abschiebungsverbot gemäß Paragraph 60 V/VII des Aufenthaltsgesetzes wurde laut Vorlage zufolge in 546 Fällen festgestellt. Die Zahl der Ablehnungen wird darin auf 2.012 beziffert und die Zahl der Ablehnungen als "offensichtlich unbegründet" auf 201.



03. Sonderbeauftragte beim Bamf

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) plant laut Bundesregierung gegenwärtig keinen Einsatz von "Sonderbeauftragten für Menschen mit Behinderungen/Beeinträchtigungen". Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/9419) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/8745) ausführt, obliegt die Berücksichtigung von Behinderungen beziehungsweise Beeinträchtigungen von Schutzsuchenden "allen Mitarbeitenden des Bamf und bedarf daher keines gesonderten Einsatzes von Sonderbeauftragten". In dem Bundesamt werden laut Vorlage mit Stand vom 15. Februar 2019 Sonderbeauftragte für die vulnerablen Personengruppen "unbegleitete Minderjährige", "Opfer von Menschenhandel", "traumatisierte und Folteropfer" sowie "geschlechtsspezifisch Verfolgte" eingesetzt.



04. Geräte für ergänzenden Katastrophenschutz

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) Die vom Bund finanzierten Fahrzeuge, Ausstattungen und Geräte für den ergänzenden Katastrophenschutz werden laut Bundesregierung "ausschließlich an die Länder zur Verteilung in eigener Zuständigkeit übergeben". Die Aufteilung der vom Bund zur Verfügung gestellten Fahrzeuge auf die örtlichen Aufgabenträger werde allein von den Ländern nach eigenem Ermessen und eigener Risikoeinschätzung vorgenommen, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/9412) auf eine Kleine Anfrge der FDP-Fraktion (19/8756). Danach "hat und nimmt" der Bund keinen Einfluss auf die Verteilung der Fahrzeuge und der Ausstattung innerhalb eines Landes.



05. Ausländisches Personal religiöser Vereine

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) Der Einsatz ausländischen Personals, das Religionsgemeinschaften, religiöse Vereine und sonstige religiöse Organisationen für ihre religiösen Dienste einsetzen, ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (19/9415) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/8306). Wie die Bundesregierung darin ausführt, erhebt sie nicht allgemein oder anlasslos Daten, welche Religionsgemeinschaften ausländisches Personal beschäftigen oder wie viele Personen aus dem Ausland sie beschäftigen.

Aus öffentlichen Quellen sei bekannt, dass beispielsweise die katholische Kirche in Deutschland ebenso wie die orthodoxen Kirchen oder auch die Freikirchen aus dem Ausland stammende Geistliche in Deutschland einsetzen, heißt es in der Antwort weiter. Laut der Studie "Islamisches Gemeindeleben in Deutschland" (Bamf 2012) stamme der Großteil der in Deutschland tätigen islamischen Religionsbediensteten aus dem Ausland. Weiterhin sei bekannt, "dass das türkische Präsidium für Religionsangelegenheiten (Diyanet) islamische Religionsbedienstete nach Deutschland entsendet, die vor allem in Gemeinden der Türkisch-Islamischen Union der Anstalt für Religion e. V. (Ditib), aber auch in Gemeinden der Islamischen Gemeinschaft Milli Görus e. V. (IGMG) sowie in Gemeinden der Union der Türkisch-Islamischen Kulturvereine in Europa e. V. (Atib) tätig sind".



06. Weiterentwicklung des Prümer Vertrags

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) Um die Weiterentwicklung des Vertrags von Prüm geht es in der Antwort der Bundesregierung (19/9407) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/8730). Wie die Fraktion darin schrieb, regeln die beteiligten Regierungen im Prümer Vertrag "die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zur Bekämpfung des Terrorismus, der grenzüberschreitenden Kriminalität und der als illegal eingestuften Migration".

In ihrer Antwort führt die Bundesregierung aus, dass der Rat der Europäischen Union mit Schlussfolgerungen vom 16. April 2018 die unterhalb der Ratsarbeitsgruppe Datenschutz und Informationsaustausch bestehenden Expertengruppen aufgefordert habe, "die Prüm-bezogenen Arbeitsabläufe zu bewerten, unter anderem um den Austausch von Zusatzinformationen unter gebührender Berücksichtigung anderer EU-Rechtsvorschriften zu beschleunigen und gegebenenfalls im Hinblick auf mögliche neue biometrische Technologien, zum Beispiel Gesichtserkennungssysteme, zu bewerten". Zudem sei die Europäische Kommission gebeten worden, eine Überarbeitung der Ratsbeschlüsse nach vollständiger Umsetzung durch alle Mitgliedstaaten zu prüfen.

Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, hat die EU-Kommission das Beratungsunternehmen Deloitte mit der Durchführung einer Machbarkeitsstudie beauftragt, in deren Rahmen auch Workshops auf Expertenebene mit EU-Mitgliedstaaten durchgeführt werden. Experten aus einigen EU-Mitgliedstaaten wollten "die mögliche Weiterentwicklung von Prüm parallel im Rahmen von sogenannten Fokusgruppen beraten".



Foto: Bundesregierung / Bergmann