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Magdeburg-News: Arbeitsgruppe berät über Barrierefreiheit und die Vorbereitungen zur Wahl

Sonntag, den 21. April 2019


Einladung zur nächsten Sitzung am 25.04. um 13.30 Uhr im Alten Rathaus

Wie barrierefrei können Menschen mit Behinderungen in Magdeburg wählen? Und wie problemlos können sie öffentliche Einrichtungen wie den Hauptbahnhof, das neue Dommuseum "Ottonianum" oder den Moritzhof erreichen? Um diese und andere Fragen geht es in der nächsten Sitzung der Arbeitsgruppe "Menschen mit Behinderungen" der Landeshauptstadt, die am Donnerstag, den 25. April 2019 um 13.30 Uhr beginnt. Sie findet im Franckesaal des Alten Rathauses statt. 
 
Erneut stehen Fragen der Barrierefreiheit im öffentlichen Personenverkehr, im städtischen Raum und bei öffentlich zugänglichen Gebäuden als regelmäßig wiederkehrendes Thema auf der Tagesordnung der Arbeitsgruppe. Dazu werden Vertreterinnen und Vertreter der Magdeburger Verkehrsbetriebe (MVB), des Stadtplanungsamtes und des Tiefbauamtes erwartet.
 
Aus aktuellem Anlass sollen diesmal die folgenden Schwerpunkte behandelt werden:

- Die barrierefreie Zugänglichkeit und Nutzbarkeit der Angebote des neuen Dommuseums "Ottonianum" für Menschen mit Mobilitäts- und                            Sinnesbeeinträchtigungen,

- Der Fortgang der Umbaumaßnahmen der Deutschen Bahn AG auf dem Magdeburger Hauptbahnhof und ihre Auswirkungen auf die Barrierefreiheit,

- Möglichkeiten für Verbesserungen der Barrierefreiheit im Kulturzentrum Moritzhof, wo der Zustand der Pflasterung des Hofes                                                mobilitätsbeeinträchtigten Besuchern enorme Schwierigkeiten bereitet.

 
In Vorbereitung der Europa- und Kommunalwahlen am 26. Mai 2019 wird vom Wahlamt der Landeshauptstadt darüber informiert, wie barrierefrei die Magdeburger Wahllokale sind und welche Hilfen es für behinderte Wählerinnen und Wählerinnen gibt.
 
Nach einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes dürfen in diesem Jahr erstmals auch Menschen mit Behinderungen wählen, die bisher davon ausgeschlossen worden waren, weil sie unter sogenannter "Vollbetreuung" standen. Dies betrifft vor allem Menschen mit geistigen, mehrfachen oder seelischen Behinderungen. Nach derzeitigem Stand dürfen sie in Sachsen-Anhalt nunmehr an den Kommunalwahlen teilnehmen, nachdem der Landtag den Weg dafür freigemacht hat.
 
"Das ist im Sinne der Inklusion ausdrücklich zu begrüßen", so Magdeburgs Behindertenbeauftragter Hans-Peter Pischner. "Ebenso erfreulich ist die Nachricht, dass das Bundesverfassungsgericht entgegen den Absichten der Regierungskoalition aus Union und SPD für die Betroffenen auch die Teilnahme an der Europawahl ermöglicht hat."
 
Pischner sieht allerdings kritisch, dass die Betroffenen nun anscheinend individuelle Anträge auf Aufnahme in die Wählerlisten stellen sollen, statt sie von Amts wegen aufzunehmen. Das sei eine zusätzliche Hürde: "Wenn man solche Anträge vom nicht behinderten Wahlvolk verlangen würde, bräuchte man sich über die dann zu erwartende geringe Wahlbeteiligung nicht zu wundern."

 
Hintergrund:

An der kommunalen AG Menschen mit Behinderungen beteiligen sich Mitglieder von Behindertenverbänden und -vereinen, Stadträte, Mitarbeiter von Fachbereichen der Stadtverwaltung und engagierte persönlich betroffene Aktive. Die AG war 1999 als beratendes Gremium und Forum für die Belange behinderter Menschen gegründet worden.
 
Zum Jahresende 2017 lebten in Deutschland mehr als zehn Millionen Menschen mit einer anerkannten Behinderung, darunter 7,8 Millionen Schwerbehinderte. Schwerbehindert sind damit 9,4 % der Bevölkerung. Die Tendenz ist steigend. In Sachsen-Anhalt waren Ende 2018 fast 200.000 anerkannte Schwerbehinderte registriert. Das sind 9,0 % der Bevölkerung; das liegt immer noch deutlich unter dem Bundesdurchschnitt.
 
Von den rund 18.900 Magdeburger Schwerbehinderten sind rund 10.300 in ihrer Mobilität wesentlich beeinträchtigt (Merkzeichen aG und G), grob geschätzt sind mindestens 2.000 von ihnen auf einen Rollstuhl angewiesen. 265 sind blind, 197 gehörlos und fast 5.000 haben Anspruch auf die Mitnahme einer Begleitperson im ÖPNV (Merkzeichen B). Als hilflos gelten mehr als 2.200 Menschen (Merkzeichen H). Fast 2.300 Magdeburger besitzen das Merkzeichen RF und zahlen aufgrund von Seh- oder Hörbehinderung oder schwerer Behinderung einen ermäßigten Rundfunkbeitrag, soweit sie nicht wegen geringen Einkommens ganz befreit werden. 63,5 % der Betroffenen sind bereits 65 Jahre und älter, während nur 2,5 % jünger als 18 Jahre sind. 52 % der Behinderten sind weiblich. Mehr als 9.000 Magdeburger sind pflegebedürftig, Über 3.200 von ihnen werden in mehr als 50 stationären Einrichtungen gepflegt, die übrigen in der Familie oder von ambulanten Pflegediensten.
 
An den beiden Magdeburger Werkstätten für Menschen mit Behinderungen sind fast 1.100 Betroffene beschäftigt. Rund 880 Menschen mit Behinderungen leben in stationären Einrichtungen (Heime bzw. Wohnstätten an den Werkstätten). Nach der Arbeitslosenstatistik der Agentur für Arbeit waren im Dezember 2018 in Magdeburg 367 schwerbehinderte Menschen arbeitslos gemeldet. Das sind 3,6 % der offiziell ausgewiesenen Arbeitslosen. Rund zwei Drittel der behinderten Arbeitssuchenden sind langzeitarbeitslos und beziehen Grundsicherung beim Jobcenter (Hartz IV). Bei der Beschäftigung von Schwerbehinderten ist Sachsen-Anhalt bundesweites Schlusslicht. Die Beschäftigungspflichtigen Unternehmen beschäftigen nur 3,6 % Schwerbehinderte, im Bundesdurchschnitt sind es 4,7 %.
 
In Magdeburg lernen im laufenden Schuljahr 1.091 Förderschüler an 10 Förderschulen (67 mehr als im Vorjahr) und 519 Schülerinnen und Schüler im gemeinsamen Unterricht. Das ist ein Rückgang von 28 Kindern und Jugendlichen, die trotz Beeinträchtigung inklusiv an einer kommunalen Regelschule lernen.