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Europäisches Parlament: Terroristische Inhalte im Internet innerhalb einer Stunde entfernen

Freitag, den 19. April 2019


- Bei anhaltenden Verstößen drohen Strafen von bis zu 4% des Umsatzes der Plattform

- Keine generelle Pflicht zur Überwachung oder zum Einsatz von Filtern

- Die Meinungs- und Pressefreiheit muss gewährleistet werden


Internetunternehmen sollten terroristische Inhalte innerhalb einer Stunde nach Erhalt einer Anweisung entfernen, um Radikalisierung zu bekämpfen und zur öffentlichen Sicherheit beizutragen.

Mit 308 Stimmen bei 204 Gegenstimmen und 70 Enthaltungen hat das Europäische Parlament am Mittwoch einen Gesetzesvorschlag gegen den Missbrauch von Internet-Hosting-Diensten für terroristische Zwecke unterstützt. Unternehmen, die sich systematisch und dauerhaft nicht an das Gesetz halten, können mit bis zu 4 Prozent ihres weltweiten Umsatzes bestraft werden.

Vertreter des neu gewählten Europäischen Parlaments werden nach der Europawahl mit dem Ministerrat über die endgültige Fassung des Gesetzes verhandeln.


Keine Verpflichtung zur Überwachung oder Filterung aller Inhalte

In der EU tätige Internetunternehmen, die Inhalte von Nutzern hosten, wie Facebook und Youtube, müssen terroristische Inhalte innerhalb einer Stunde nach Benachrichtigung durch eine nationale Behörde entfernen oder den Zugang zu diesen Inhalten in allen EU-Mitgliedstaaten sperren. Sie sind jedoch nicht generell verpflichtet, die von ihnen übermittelten oder gespeicherten Informationen zu überwachen. Auch müssen die Plattformen nicht aktiv nach illegalen Aktivitäten suchen.

Um kleineren Plattformen zu helfen, haben die Abgeordneten beschlossen, dass diese mindestens 12 Stunden vor dem ersten Löschauftrag durch die zuständige Behörde über das Verfahren und die Fristen informiert werden muss.

Hat ein Unternehmen eine erhebliche Anzahl von Entfernungsanordnungen erhalten, können die Behörden verlangen, dass es zusätzliche spezifische Maßnahmen ergreift, etwa regelmäßige Berichte an die Behörden sendet oder mehr Personal einstellt. Die Abgeordneten des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten kamen aber überein, weder eine Verpflichtung zur generellen Überwachung hochgeladener Inhalte noch den Einsatz automatisierter Filter vorzuschreiben.


Was sind terroristische Inhalte?

Die Gesetzgebung zielt auf alle Materialien - Texte, Bilder, Tonaufnahmen oder Videos - ab, mit denen „zur Begehung terroristischer Straftaten oder zu einem Beitrag zu diesen Straftaten angestiftet oder dazu aufgerufen oder für die Beteiligung an Handlungen einer terroristischen Vereinigung geworben“ wird. Umfasst werden auch Anleitungen für die Herstellung und den Einsatz von Sprengstoffen, Schusswaffen und anderen Waffen für terroristische Zwecke.

Nach Ansicht der Abgeordneten sollten Inhalte für Bildung, Journalismus oder Forschung geschützt werden. Auch sollte die Äußerung polemischer oder kontroverser Ansichten zu sensiblen politischen Fragen nicht als terroristischer Inhalt angesehen werden.


Zitat

Berichterstatter Daniel Dalton (EKR, UK): „Es gibt eindeutig ein Problem damit, dass terroristisches Material zu lange unkontrolliert im Internet zirkuliert. Diese Propaganda kann mit tatsächlichen terroristischen Vorfällen in Verbindung gebracht werden und die nationalen Behörden müssen in der Lage sein, entschlossen zu handeln. Jede neue Gesetzgebung muss praktisch und verhältnismäßig sein, wenn wir die freie Meinungsäußerung gewährleisten wollen. Ohne ein faires Verfahren besteht die Gefahr, dass zu viele Inhalte entfernt werden, da Unternehmen verständlicherweise den Ansatz ‚Sicherheit zuerst‘ verfolgen, um sich zu schützen. Es darf auch absolut nicht zu einer allgemeinen Überwachung von Inhalten durch die Hintertür führen."