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Bundestag

Politik-News: Heute im Bundestag: Mehr Bundesgeld für Tourismus-Marketing

Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Do., 18. April 2019

  1. Bürokratieabbau mit digitalem Meldeschein
  2. AfD will digitalen Meldeschein einführen
  3. Mehr Bundesgeld für Tourismus-Marketing
  4. Regierung prüft digitalen Meldeschein
  5. Weniger Unregelmäßigkeiten bei EU-Mitteln
  6. Steuer bei Sportveranstaltungen


01. Bürokratieabbau mit digitalem Meldeschein

Tourismus/Antrag

Berlin: (hib/AHE) Einen Bürokratieabbau erhofft sich die FDP-Fraktion durch die Einführung digitaler Meldescheine. In einem Antrag (19/9223) fordert sie die Bundesregierung auf, "das Bundesmeldegesetz in Bezug auf Meldescheine für Beherbergungsstätten dahingehend zu reformieren, dass der Umgang mit Meldescheinen komplett digital abgebildet werden kann". Dabei solle sichergestellt werden, "dass eine digitale Signatur (zum Beispiel elektronisch oder mobil) von Meldescheinen für Beherbergungsbetriebe ermöglicht wird".



02. AfD will digitalen Meldeschein einführen

Tourismus/Antrag

Berlin: (hib/AHE) Die AfD-Fraktion fordert die Bundesregierung auf, die Einführung des digitalen Meldescheins in Beherbergungsbetrieben zu prüfen und hat dazu einen Antrag vorgelegt (19/9235). Ein rein elektronischer "Check-In" sei nach deutschem Melderecht derzeit nicht möglich. In Österreich sei es hingegen seit 2002 zulässig, die Meldeangaben elektronisch zu erfassen und mittels einer qualifizierten elektronischen Signatur zu bestätigen. Ein elektronischer "Check-In" würde auch für Beherbergungsbetriebe in Deutschland eine erhebliche Entlastung bedeuten.



03. Mehr Bundesgeld für Tourismus-Marketing

Tourismus/Antwort

Berlin: (hib/wid) Die Bundesregierung erhöht 2019 die Zuwendungen an die Deutsche Zentrale für Tourismus (DZT) um fünf Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Dies ergibt sich aus der Antwort (19/9123) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/8333). Demnach steigt die Bundesförderung für die DZT, die im Auftrag des Wirtschaftsministeriums im Ausland Werbung für Deutschland als Reiseziel macht, von 32,6 auf rund 34,3 Millionen Euro. Die Fragesteller hatten sich nach Möglichkeiten des Zusammenwirkens der DZT mit anderen im Ausland tätigen deutschen Institutionen erkundigt.

In ihrer Antwort betont die Bundesregierung, dass solche Kooperationen ein wichtiges Instrument der Geschäftstätigkeit der DZT seien und auch den Vorgaben entsprächen, die sie vom Wirtschaftsministerium erhalten habe. Kooperationspartner seien die deutschen Botschaften und Konsulate, das "AHK-Netz" der deutschen Auslandshandelskammern, Delegiertenbüros und Repräsentanzen, die Wirtschaftsförderungsgesellschaft "Germany Trade and Investment" (GTAI) sowie die Goethe-Institute. Die Zusammenarbeit der deutschen Auslandsvertretungen mit der DZT habe das Auswärtige Amt 2015 in einem Teilrunderlass geregelt.



04. Regierung prüft digitalen Meldeschein

Tourismus/Antrag

Berlin: (hib/wid) Die Bundesregierung prüft, ob Hotelgäste ihrer Anmeldepflicht künftig auch in digitaler Form nachkommen können. Die Meinungsbildung sei allerdings noch nicht abgeschlossen, heißt es weiter in der Antwort (19/9135) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/8584). Nach Paragraph 29 und 30 des Bundesmeldegesetzes sind Beherbergungsbetriebe verpflichtet, ihre Gäste am Tag der Anreise besondere Meldescheine unterzeichnen zu lassen. Diese Zettel sind ein Jahr lang aufzuheben und spätestens drei Monate nach Ablauf dieser Frist zu vernichten. Sie sind zuständigen Behörden auf Verlangen vorzulegen. In Österreich ist es seit 2002 zulässig, die Meldeangaben digital zu erfassen und mit einer elektronischen Signatur zu bestätigen.

In ihre Antwort weist die Bundesregierung darauf hin, dass die Hotelmeldepflicht nicht originär melderechtlich, mit Gesichtspunkten der Gefahrenabwehr und Strafverfolgung begründet sei. Sie gehe überdies auf eine Vorgabe des Schengener Durchführungsabkommens für Ausländer zurück.

Um die Frage zu klären, ob Hotelanmeldungen sich künftig auch in Deutschland digital abwickeln lassen, seien daher die europarechtlichen Rahmenbedingungen und die "praktischen Erfordernisse der beteiligten Akteure" zu berücksichtigen: "Auch bei einer elektronischen Variante muss gewährleistet sein, dass den Sicherheitsbelangen Rechnung getragen wird und insbesondere gerichtsverwertbare Ermittlungsansätze generiert werden können." Ob das österreichische Modell auf deutsche Verhältnisse übertragbar sei, werde derzeit "umfangreich" geprüft.



05. Weniger Unregelmäßigkeiten bei EU-Mitteln

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Die Zahl der gemeldeten Unregelmäßigkeiten bei der Verwendung von EU-Mitteln ist in den vergangenen zehn Jahren in Deutschland stark gesunken. Wurden 2009 noch 693 Unregelmäßigkeiten gemeldet, so sank die Zahl dieser Meldungen bis 2018 auf 135. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung (19/9304) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/8695) hervor. Darin erklärt die Bundesregierung ihr "herausragendes Interesse an einer wirksamen Bekämpfung von Betrug zu Lasten des EU-Haushalts, auch mit Blick auf die Rolle Deutschlands als größter Nettozahler zum EU-Haushalt".



06. Steuer bei Sportveranstaltungen

Finanzen/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HLE) Um Steuererleichterungen bei Sportgroßveranstaltungen geht es in einer Kleinen Anfrage der FDP-Fraktion (19/9261). Die Abgeordneten wollen unter anderem erfahren, ob es besondere Kriterien für den Erlass oder bei den teilweisen Erlass von Steuern bei Sportereignissen und anderen Großveranstaltungen gibt. Auch wird nach Kriterien oder Richtlinien gefragt, die dazu anhalten, alle Sportarten gleich zu behandeln.



Foto: Bundesregierung / Bergmann