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Sachsen-Anhalt-News: Vereinssportstättenbau für Vorhaben bis 50.000 Euro Förderung

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Sonntag, den 14. April 2019


Prioritätenliste Sportstättenbau für die Förderung kleinerer Bauvorhaben bestätigt


Die Arbeitsgruppe „Prioritätensetzung Sportstättenbau“ hat 93 Anträge für die Förderung von Vorhaben mit Kosten bis zu 50.000 Euro ausgewählt. Insgesamt waren für das Sonderprogramm 399 Anträge mit einem Gesamtvolumen von rund 14 Millionen Euro eingegangen. Für diese kleineren Baumaßnahmen, die bis zu 100 Prozent gefördert werden können, stehen zwei Millionen Euro im Landeshaushalt 2019 zur Verfügung. Die beantragten Förderungen liegen zwischen 6.200 und 50.000 Euro.

Innenminister Stahlknecht (Foto): „Die große Zahl der eingereichten Anträge zeigt, wie vielfältig und aktiv die Vereinslandschaft in Sachsen-Anhalt ist. Mit der zusätzlichen Förderung aus dem Sonderprogramm 2019 würdigt das Land das ehrenamtliche Engagement vor Ort. Wir werden weiterhin alles daran setzen, die besten Rahmenbedingungen für den organisierten Sport zu schaffen.“

Mit dem Sonderprogramm werden Investitionen von Sportvereinen und Sportorganisationen für Sportstätten in öffentlichem Eigentum sowie Investitionen an Sportvereine und Sportorganisationen für Sportstätten im Eigentum oder Erbbaurecht der Sportvereine und Sportorganisationen gefördert. Vertreter des Ministeriums für Inneres und Sport, des Landesverwaltungsamtes, des LandesSportBundes sowie der kommunalen Spitzenverbände sind Mitglieder in der Arbeitsgruppe.

Die Auswahl der prioritär eingestuften Maßnahmen erfolgte nach einer ausgewogenen regionalen Verteilung und unter Berücksichtigung der vom LandesSportBund vorgetragenen sportfachlichen Argumente.

Das Landesverwaltungsamt prüft nun die Anträge. Wenn alle Fördervoraussetzungen erfüllt sind, erstellt das Landesverwaltungsamt die einzelnen Förderbescheide.

Anträge für Maßnahmen des Vereinssportstättenbaus können bis zum 30. September 2019 (Antragsfrist für Maßnahmen, die im Jahr 2020 durchgeführt werden sollen) beim Landesverwaltungsamt eingereicht werden. (www.lvwa.sachsen-anhalt.de)