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Pr  sidentin Dr. Simone Heinemann Meerz

Sachsen-Anhalt-News: Dr. Simone Heinemann-Meerz: Impflücken nicht nur bei Kindern schließen

Samstag, den 13. April 2019


Statement zur Diskussion um Masern-Impfpflicht


Magdeburg/Ärztekammer. Die Ärztekammer Sachsen-Anhalt unterstützt die Forderung nach einer verpflichtenden Masernimpfung. Sie begrüßt daher die derzeitigen Überlegungen des Bundesgesundheitsministeriums, zumindest den Besuch von Kindertagesstätten und Schulen von einem Impfnachweis abhängig zu machen. Diese ist zum Schutz der gesamten Gesellschaft sinnvoll und alternativlos. „Im Interesse der Gesundheit aller, kann die Unwissenheit und egoistische Haltung einiger weniger Impfgegner nicht weiter akzeptiert werden, die schwerwiegende Krankheitsverläufe gerade bei Kleinkindern ausblenden“, erklärt Dr. Simone Heinemann-Meerz (Foto), Präsidentin der Ärztekammer Sachsen-Anhalt.    

Eine Maserninfektion ist höchst ansteckend, kann zu schwerwiegenden Komplikationen wie Hirnhaut- und Lungenentzündung führen und im Extremfall tödlich verlaufen. Komplikationen treten in jedem Lebensalter auf. Eine Immunisierung der Bevölkerung ist daher wichtig. Gefürchtet ist die immer tödlich verlaufende SSPE (besondere Form einer Hirnentzündung) nach Masern im Kleinkindalter.

Das Ziel der Weltgesundheitsorganisation (WHO), mit einer Impfquote von 95 Prozent Masern auszurotten, wird in Deutschland nicht erreicht. Sachsen-Anhalt zählt zu den Bundesländern, mit einer hohen Impfquote in der Bevölkerung. Dadurch sind im Bundesvergleich deutlich weniger Masernfälle zu beklagen.

Die Ärztekammer verweist jedoch auf die unbedingte Notwendigkeit einer zweiten Impfdosis gegen Masern, die rechtzeitig erfolgen muss. „In Sachsen-Anhalt erfüllt die aktuelle Impfquote für einmalig geimpfte Kinder sogar die Empfehlungen der WHO. Jedoch verzeichnen wir erhebliche Impflücken bei der notwendigen zweiten Impfdosis und den Erwachsenen. Konsequent wäre daher, dass die Regelung auch die Verpflichtung zur rechtzeitigen zweiten Impfung enthält“, so die Kammerpräsidentin.

Pläne, die eine Substitution von Impfleistungen an Apotheker ermöglichen, lehnt die Ärztekammer strikt ab. „Die verbleibende Skepsis und Angst vor Komplikationen entgegnet man nicht dadurch, dass man die bestehenden Qualitätskriterien senkt. Zu einer Impfung gehören beispielsweise die ärztliche Anamnese und der Ausschluss von Kontraindikationen. Dies ist zurecht dem Arzt vorbehalten“, warnt die Präsidentin der Ärztekammer Sachsen-Anhalt.  

Die Kammerversammlung der Ärztekammer Sachsen-Anhalt hat in ihrer Entschließung daher gefordert:

Impfungen schützen Leben!

Die Ärztekammer Sachsen-Anhalt unterstützt die derzeitigen Überlegungen des Bundesgesundheitsministeriums, zumindest den Besuch von Schulen und Kindertagesstätten von einem Impfnachweis abhängig zu machen.

Sie fordert zudem mit geeigneten Maßnahmen den vorherrschenden Impflücken bei der zweiten Impfdosis und bei Erwachsenen entgegenzuwirken.

Zugleich spricht sie sich deutlich gegen aktuelle Überlegungen aus, die eine Impfung in der Apotheke in Erwägung ziehen.


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