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Polizeirevier Salzlandkreis: Aktuelle Polizeimeldungen

Freitag, den 12. April 2019


Hecklingen / Calbe   (Fahrzeugdiebstahl)

In der Nacht zu Freitag wurden in Hecklingen und Calbe jeweils ein Mercedes Sprinter (weiß) entwendet. Die Fahrzeuge waren im öffentlichen Straßenverkehr abgestellt. Der Diebstahl wurde am Morgen bemerkt, als die Fahrzeuge in Betrieb genommen werden sollte. Das Fahrzeug aus dem Bereich Hecklingen hatte einen GPS-Sender verbaut und konnte anhand dessen auch im Bereich der Autobahn bei Dresden geortet werden. Noch während der Anzeigenaufnahme wurde die Fahndung eingeleitet und das Fahrzeug konnte durch die Kollegen der Bundespolizei im Grenznahen Bereich (A4 Bautzen auf einem Parkplatz) festgestellt werden. Am Fahrzeug befanden sich bereits polnische Kennzeichen. Der 45-jährige Fahrer (polnische Nationalität) wurde wiederstandlos festgenommen und das Fahrzeug sichergestellt. Das hiesige Verfahren wurde zur weiteren Bearbeitung an die KPI Bautzen versandt und wird dort abschließend bearbeitet.

Der Verbleib des Fahrzeuges aus Calbe (Wert etwa 30.000.-€) ist noch unbekannt, bei diesem Fahrzeug bestand leider nicht die Möglichkeit einer sofortigen Ortung. Auf der Ladefläche befanden sich Werkzeuge im Wert von etwa 15.000.-€. Eine detaillierte Aufstellung liegt noch nicht vor.

 

Bernburg   (Kontrolle Fahrtüchtigkeit)

Am Freitagmorgen, gegen 00:10 Uhr, kontrollierte die Polizei einen 27-jährigen Mann aus Nordrhein-Westphalen, welcher mit seinem VW Caddy in der Karlstraße in Richtung Rheineplatz unterwegs war. Der Fahrer missachtete hier das Verkehrszeichen 267 (Verbot der Einfahrt). Während der Kontrolle wurde Atemalkoholgeruch festgestellt. Ein freiwilliger Test erbrachte einen vorläufigen Wert von 1,00 Promille. Der beweissichere Atemalkoholtest im Revier erbrachte einen Wert von 1,2 Promille. Aufgrund der rechtlichen Rahmenbedingungen musste im Anschluss noch eine Blutprobe zur Beweissicherung in dem nunmehr eingeleiteten Strafverfahren entnommen werden.

Zur Erklärung: Nach Überschreiten der Grenze zur rechtlich definierten „absoluten Fahruntüchtigkeit“ welche bei 1,1 Promille liegt, wird aus der zuvor festgestellten Ordnungswidrigkeit (0,5 – 1,09 Promille) eine Straftat. Im Rahmen des Strafverfahrens findet das zuvor benannte Sicherungsverfahren am Atemalkoholmessgerät (geeicht und beweissicher) derzeit keine Anwendung. Die Alkoholkonzentration muss hier durch die Blutprobe als Beweis gesichert werden.

 

Calbe   (Fahren ohne Fahrerlaubnis)

Am späten Donnerstagabend, um 23:56 Uhr, kontrollierte die Polizei einen 25-jährigen Calbenser, der mit einem Ford Mondeo in der Tuchmacherstraße unterwegs war. Dabei stellte sich heraus, dass er nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist und die Kennzeichen auch nicht an dieses Fahrzeug gehören. Einen Kaufvertrag für das Fahrzeug konnte er vorweisen. Die Weiterfahrt wurde untersagt und ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Obwohl die Kennzeichen den Zustand einer ordnungsgemäßen Zulassung vortäuschen, waren sie bereits seit Mitte 2017 abgemeldet. Wie er an die Kennzeichen gelangte und ob eine mögliche Urkundenfälschung sein Tatwerk war, muss nun im Rahmen der Ermittlungen geklärt werden.

 

L65, Schönebeck- Calbe   (Unfall mit Personenschaden)

Am Donnerstagabend wurden bei einem Verkehrsunfall auf der Landstraße 65 zwei Fahrzeugführer leicht verletzt. Nach bisher vorliegenden Erkenntnissen geriet das ein Kia in den Gegenverkehr und kollidierte dort frontal mit einem VW Tiguan. Beide Fahrzeugführer wurden zur weiteren Untersuchung ins Klinikum Schönebeck verbracht. Der detaillierte Unfallhergang als auch die Ursache sind noch unklar und damit Bestandteil der weiteren Ermittlungen. Die Fahrzeuge wurden durch einen Abschleppdienst geborgen. Die Unfallstelle konnte nach Abschluss der Unfallaufnahme und Beendigung der Bergungsarbeiten wieder freigegeben werden. Es kam zu leichten Verkehrsbehinderungen in diesem Bereich.

 

Schönebeck   (Titelfoto - Unfall mit Personenschaden)

Am Freitagmorgen, um 05:35 Uhr, wurden bei einem Verkehrsunfall im Kreuzungsbereich Magdeburger Straße / Welsleber Straße zwei Fahrzeugführer verletzt. Nach bisher vorliegenden Erkenntnissen befuhr eine 32-jährige den Kreuzungsbereich aus der Welsleber Straße kommend ohne dabei den Vorrang des von links auf der Magdeburger Straße kommenden 57-Jährigen zu beachten. Durch die Kollision wurde das Fahrzeug der 32-Jährigen auf das angrenzende Grundstück einer Gutachterfirma in der Hohendorfer Straße geschoben. Beide Fahrzeugführer wurden verletzt ins Klinikum verbracht. Im Rahmen der Unfallaufnahme und nachfolgenden Bergung der Fahrzeuge kam es zu leichten Verkehrsbehinderungen in diesem Bereich.