Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) begrüßt die heutige
Entscheidung des Bundesrates, den Entschließungsantrag zur
Nachunternehmerhaftung in der Paketbranche anzunehmen. "Das ist ein
starkes Signal der Länderkammer für die Arbeitnehmerrechte", sagte
die stellvertretende ver.di-Vorsitzende Andrea Kocsis. Das
Bundeskabinett und der Bundestag müssten nun das von
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil angekündigte Gesetz zügig auf den
Weg bringen.
Mit dem durch die Länder Niedersachsen, Bremen und
Nordrhein-Westfalen eingebrachten Entschließungsantrag wird die
Bundesregierung aufgefordert, ein Gesetz zur Nachunternehmerhaftung
in der Paketbranche vorzulegen. Bereits Anfang März hatte der
Bundesarbeitsminister angekündigt, ein entsprechendes Gesetz in das
Bundeskabinett einzubringen.
ver.di fordert von der Politik seit längerem, eine
Nachunternehmerhaftung für die Sozialversicherungsbeiträge in der
Paketbranche einzuführen, wie es sie in der Baubranche und in der
Fleischwirtschaft bereits gibt. Es könne nicht hingenommen werden,
dass das starke Wachstum der Paketbranche überwiegend über prekäre
Arbeitsbedingungen stattfinde und tariflich uns sozial geschützte
Arbeitsplätze weiter unter Druck gerieten.