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01 MDNEWS rathaus

Noch Plätze für kostenfreie Schulung zur Qualifizierung von Ausbildern frei

Montag, den 8. April 2019


Ausbilder-Eignung für Klein- und Kleinstunternehmen

Die Landeshauptstadt Magdeburg unterstützt Klein- und Kleinstunternehmen bei der Qualifizierung zukünftiger Ausbilderinnen und Ausbilder. Dabei arbeitet das Wirtschaftsdezernat mit den Eckert-Schulen zusammen, die eine kostenfreie Teilnahme am Lehrgang zur Ausbildereignung (AdA) ermöglichen. Unternehmen aus dem Raum Magdeburg können von diesem Angebot profitieren. Nächster Kursstart ist am 20. Mai 2019.
 
Aus Basis einer Kooperationsvereinbarung unterstützt das Dezernat für Wirtschaft, Tourismus und regionale Zusammenarbeit die Eckert-Schulen bei der Durchführung des kostenfreien, gutscheinfinanzierten Lehrgangs "Ausbildung der Ausbilder" (AdA). Dabei werden 100 Prozent der AdA-Kosten für die Schulung und die Prüfungsgebühren der zuständigen Kammern übernommen.
 
Für den nächsten AdA-Kurs vom 20. bis 25. Mai in Magdeburg sind noch Restplätze frei. Schnell sein lohnt sich. Die Prüfungen finden bei der IHK Magdeburg statt. Eine Anmeldung zur IHK-Prüfung ist noch bis zum 23. April 2019 möglich. Anmeldemöglichkeiten sowie weitere Informationen finden Sie unter www.ada-gutschein.de.
 
Das Angebot richtet sich an Klein- und Kleinstunternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von weniger als 10 Mio. Euro. Gemeinsam mit den Eckert-Schulen möchte das Wirtschaftsdezernat der Landeshauptstadt das Angebot und die Kurse vielen Unternehmen aus der Region zugänglich machen.
 
Gefördert wird die JOBSTARTER-plus-Initiative vom Bundesministerium für Bildung und Forschung, um gezielt Klein- und Kleinstunternehmen zu unterstützen. Der Anteil der ausbildenden Klein- und Kleinstunternehmen soll damit erhöht und die Attraktivität der dualen Berufsausbildung gleichzeitig verbessert werden. Deutschlandweit haben bereits zahlreiche Unternehmen das Angebot zur kostenfreien Qualifizierung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wahrgenommen. Mit dem sogenannten "AdA-Schein" haben sie den Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikation erhalten und dürfen somit im Betrieb ausbilden.