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Sachsen-Anhalt-News: Kabinett gibt grünes Licht zur Stützung der Nord LB

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Dienstag, den 2. April 2019


Das Kabinett hat heute beschlossen, sich an der Kapitalmaßnahme in Höhe von 198 Mio. € zu beteiligen und den Finanzminister ermächtigt, die entsprechende Grundsatzvereinbarung im Hinblick auf die Kapitalmaßnahme zu Bedingungen und ohne weitere zusätzliche finanzielle Belastungen zu unterzeichnen. Gleichzeitig wurde das Finanzministerium beauftragt, die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für eine Kapitalzuführung zu schaffen.

Dazu Finanzminister André Schröder: „Die Auffanglösung soll ohne Entnahme von Mitteln aus dem Landeshaushalt erfolgen. Bereits im kommenden Jahr wird die Kapitalmaßnahme vollständig getilgt. Damit ist klar: Keiner Kommune, keinem Unternehmen oder auch keinem Zuwendungsempfänger im Vereinsbereich wird durch die einmalige Bankenstützung auch nur ein Euro vorenthalten. Außerdem wird keine entfernte Bank` gestützt, sondern unsere wichtige IB, unsere heimischen Kommunen und Unternehmen als Anleger in der Nord/LB sowie unsere Sparkassen!“

Die finanzielle Hilfe des Landes ist an Bedingungen geknüpft:

• Das Land wird die Kapitalzufuhr nur dann leisten, wenn alle anderen Träger der Nord LB ihren Verpflichtungen vollumfänglich nachkommen.

• Die Option für eine Herauslösung der Investitionsbank wird festgeschrieben. Gleichzeitig werden alle bisherigen Konditionen für die IB bis dahin abgesichert.

• Sachsen-Anhalt erhält die Option, nach der Umstrukturierung der Nord LB seine Anteile an andere Träger der Bank zu veräußern.

• Sachsen-Anhalt wird sich an keinen weiteren finanziellen Belastungen beteiligen.

• Die Bankenaufsicht und die EU-Kommission müssen dem Stützungspaket für die Nord LB insgesamt vor Umsetzung der Kapitalmaßnahme zustimmen.

Soweit sich das Land Sachsen-Anhalt an der Kapitalmaßnahme zu den genannten Rahmenbedingungen beteiligt, würde das parlamentarische Verfahren zur Verabschiedung des Staatsvertrages unverzüglich beginnen.