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Politik-News: Magdeburg - Heute im Landtag: Menschen mit Behinderungen dürfen zukünftig bei Kommunalwahlen wählen

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Dienstag, den 2. April 2019


Ein Wahlrecht für alle

Der Landtag hat heute in erster Lesung beraten, dass Menschen, die unter gerichtlicher Betreuung stehen, bei den kommenden Kommunalwahlen am 26. Mai wählen dürfen. Damit wird ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt. Sebastian Striegel (Foto), innenpolitischer Sprecher der Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, kritisierte, dass es erst einen Gerichturteil gebraucht hat, um diese langjährige Forderung der Grünen umzusetzen.

„Unser Land setzt die eingegangenen internationalen Verpflichtungen leider nicht mit der gebotenen Konsequenz um. Dem Thema wird schlichtweg nicht die Aufmerksamkeit zuteil, die es verdient. Beim Wahlrecht, der DNA der Demokratie, dem edelsten Recht aller Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, war man bereit, tausende Menschen willkürlich auszuschließen.“

Striegel hob hervor, dass zusätzlich zur Gesetzesänderung auch mehr barrierefreie Wahllokale ermöglicht werden sollen. „Es darf nicht sein, dass Menschen in Sachsen-Anhalt aufgrund einer Mobilitätseinschränkung ihr Wahlrecht nicht ausüben können. Dies stellt ein nicht hinnehmbares Versagen des Landes dar.“ Außerdem sollen mehr Informationen in einfacher Sprache und in Gebärdensprache angeboten und die Wahlzettel vereinfacht werden.

„Das Wahlrecht kommt allen Menschen zu, die unter gemeinsamer politischer Herrschaft leben und von Entscheidungen betroffen sind. Nicht die Teilnahme an Wahlen, sondern der Ausschluss von Wahlhandlungen ist begründungsbedürftig. Wir Grüne werden deshalb weiter dafür kämpfen, dass alle Menschen sich an Wahlen beteiligen können. Deshalb fordern wir das Wahlrecht ab 14 und für alle Menschen, unabhängig von ihrer Staatsbürgerschaft“, sagte Striegel abschließend.