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GdP zu Berliner Raser-Urteil - Malchow: Mord-Urteil ist klares Zeichen gegen menschenverachtende Straßenrennen

Dienstag, den 26. März 2019


Berlin.  Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) begrüßt das erneute Mord-Urteil des Berliner Landgerichts gegen zwei Teilnehmer eines illegalen Straßenrennens, bei dem ein Unbeteiligter sein Leben verlor. Wer in der Stadt mit seinem Pkw und weit überhöhter Geschwindigkeit ein archaisches Kräftemessen veranstalte, handle in jedem Fall komplett verantwortungslos, wenn nicht gar menschenverachtend, betonte der Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Oliver Malchow (Foto), am Dienstag in Berlin. Insofern hätten die Richter konsequent geurteilt und die richtigen Zeichen gesetzt.

Angesichts des Paragrafen 1 der Straßenverkehrsordnung, der ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht einfordere, und überdies verlange, sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt oder gefährdet wird, mache ein solcher Fall auf drastische Weise klar, dass Rasern jegliche Kompetenz fehle, am Straßenverkehr teilzunehmen. Daher sei es notwendig, dass von der Justiz einerseits eindeutige Signale an Teilnehmer illegaler Straßenwettrennen gesendet werden, andererseits aber auch an andere Gerichte und Staatsanwaltschaften. „Mit einer Verurteilung wegen Mordes haben die Richter dies getan“, sagte Malchow.

Er forderte die Justiz auf, den neu geschaffenen Strafrahmen für „Verbotene Kraftfahrzeugrennen“ konsequent auszuschöpfen und mit hohen Haftstrafen zu verdeutlichen, dass Raser auf Deutschlands Straßen nichts zu suchen hätten.