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Sachsen-Anhalt-News: Fraktion DIE LINKE: Rechte von Kindern in familiengerichtlichen Verfahren wahren und stärken

Partei, die Linke

Freitag, den 22. März 2019


Wie können Interessen und das Wohl von Kindern und Jugendlichen in familiengerichtlichen Verfahren angemessen gewahrt werden? Hierzu wird die Fraktion DIE LINKE zum kommenden Landtagssitzung einen Antrag einbringen. Dazu erklärt die rechtspolitische Sprecherin Eva von Angern (Foto)

„Im Gegensatz zu Erwachsenen können sich von Trennung betroffene Kinder ihren Anwalt nicht selbst wählen. Sie bekommen vom Gericht einen Verfahrensbeistand bestellt. Dabei macht das Gesetz zur Eignung und zu den vorhandenen Qualifikationen der Verfahrensbeistände keinerlei Vorgaben. 

Die Fraktion DIE LINKE wird sich dafür einsetzen, dass bezüglich der Ausbildung und Qualifikation von Verfahrensbeiständen Standards eingeführt werden. Kinder sollen unter anderem die Möglichkeit erhalten, den Verfahrensbeistand auch abzulehnen. Ebenso sollen verbindliche Vorgaben zur Fortbildung und Schulung von Familienrichterinnen und –richtern und Sachverständigen eingeführt werden. Zudem sollen Anhörungen von Kindern, die bei diesen oft zu erheblichen Verunsicherungen führen, kindgerecht durchgeführt werden.

Nicht zuletzt aufgrund reger Diskussionen in der Fachwelt sieht die Fraktion DIE LINKE in diesen Punkten erheblichen Verbesserungsbedarf, um die Interessen von Kindern und Jugendlichen vor Gericht zu wahren und entsprechend zur Geltung zu bringen.“