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Bundestag

Politik-News: Heute im Bundestag: Expertenstreit über direkte Demokratie

Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mo., 18. März 2019

  1. Expertenstreit über direkte Demokratie
  2. Nebenverdienst zum Elterngeld im Fokus
  3. AfD fragt nach Zustand der Flugbereitschaft
  4. Fragen der AfD zum Mali-Einsatz
  5. Linke fragt nach Inlandseinsätzen


01. Expertenstreit über direkte Demokratie

Inneres und Heimat/Anhörung

Berlin: (hib/HAU) Die von der Linksfraktion in einem Gesetzentwurf (19/16) vorgeschlagenen direktdemokratischen Elemente der Volksinitiative, des Volksbegehrens und des Volksentscheids auf Bundesebene sowie die Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre und die Erweiterung des Kreises der Wahlberechtigten auf Menschen, die - unabhängig von der deutschen Staatsbürgerschaft - seit mindestens fünf Jahren in Deutschland leben, stößt bei Experten auf Ablehnung ebenso wie auf Zustimmung. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Innenausschusses am Montag deutlich.

Begrüßt wurde der Gesetzentwurf unter anderem von Ralf-Uwe Beck, Bundesvorstandssprecher des Vereins "Mehr Demokratie". Während auf Länderebene die parlamentarische Demokratie durch die direkte Demokratie ergänzt worden sei und sich dieses Mittel bewährt habe, fehle auf Bundesebene ein verbindliches Beteiligungsinstrument, sagte er. Befürchtungen, die Möglichkeiten der direkten Demokratie könnten von Populisten missbraucht werden, trat Beck entgegen. Richtig sei, "das direktdemokratische Verfahren Populismus entlarven und zur Versachlichung beitragen". Wichtig sei die Ausgestaltung des Regelwerks. Parlamentarische und direktdemokratische Verfahren müssten stark miteinander verschränkt werden, sagte Beck.

Vor einer "direktdemokratischen Sackgasse" warnte hingegen Professor Otto Depenheuer von der Universität zu Köln. Dem Befund, die Demokratie steht derzeit stark unter Druck, stimme er zu. Als Antwort darauf sei aber nicht die direkte Demokratie geeignet, sondern vielmehr der Ausbau der repräsentativen Demokratie, für die sich die Väter und Mütter des Grundgesetzes bewusst entschieden hätten. Depenheuer sah auch keinen Bedarf dafür, das Wahlalter abzusenken. Es brauche eine Korrelation zwischen Rechten und Pflichten, sagte er. Wenn also das Recht zur Wahl für 16-Jährige gelten soll, müsste für sie auch das Strafrecht für Erwachsene gelten, was sicherlich "aus guten Gründen", auf Ablehnung stoßen dürfte.

Die Stärkung von Beteiligungsmöglichkeiten im Grundgesetz ist aus Sicht von Katharina Liesenberg vom Verein "mehr als wählen", einer "Initiative für innovative Demokratie" sehr zu befürworten. Um aber nachhaltige, informationsbasierte Beteiligung, Meinungsbildung und Entscheidungen sicherzustellen, sei die Einführung geloster Bürgerräte sinnvoll. Die Anzahl der ausgelosten Teilnehmer an den Räten bemesse sich an der Größe der betroffenen Kommune beziehungsweise der Entscheidungsebene. Mittels qualifizierter Zufallsauswahl würden dabei Alter, Geschlecht und Region berücksichtigt. In besonderen Fällen sei außerdem die bewusste Ansprache unterrepräsentierter Gruppen denkbar, um eine möglichst repräsentative Zusammensetzung dieser Gremien zu gewährleisten, sagte Lieseberg.

Mit Blick auf das verstärkte Beteiligungsbegehren der Bevölkerung sei der Gesetzentwurf der richtige Ansatz, befand Professor Hans J. Lietzmann von der Universität Wuppertal. Auf den Brexit eingehend, sagte der Verfassungsrechtler, das sei ein Plebiszit und habe nichts mit direkter Demokratie zu tun. "Das ist etwas ganz anderes", betonte er. Dies hervorzuheben sei wichtig, "weil es die Diskussion sonst vergiftet". Die Herabsetzung des Wahlalters auf 16 nannte er "politikwissenschaftlich sinnvoll". Der Bezug auf das Zivil-oder Strafrecht sei hingegen falsch. Was das Wahlrecht für Ausländer angeht, so regte Lietzmann an, das Bundesverfassungsgericht sollte seine Entscheidung von 1990, wonach Ausländer kein Wahlrecht auf Bundesebene haben, überprüfen.

Ihre Zweifel an der Geeignetheit der direkten Demokratie auf Bundesebene seien durch ihre in der Schweiz gemachten jahrelangen Erfahrungen gewachsen, sagte Professor Regina Ogorek von der Universität Frankfurt. Es werde vielfach "in einer Art Verfassungslyrik" darüber gesprochen, dass man so einen verantwortungsbewussteren, aufgeklärteren Bürger bekommen. Da müsse jedoch ein Fragezeichen gesetzt werden, sagte sie. Einbindung in Entscheidungsprozesse etwa fände gar nicht statt. Man habe die Chance Ja oder Nein zu Vorlagen zu sagen, die einige wenige erarbeitet hätten. Zudem hätten Umfragen gezeigt, dass bei wichtigen Abstimmungen mehr als die Hälfte der Teilnehmer nicht gewusst hätten, worüber abgestimmt wurde.

Die Einführung eines Ausländerwahlrechtes "selbst durch verfassungsänderndes Gesetz", ist aus Sicht des Privatdozenten Ulrich Vosgerau unmöglich. Die Einführung durch einfache Gesetze sei in jedem Falle verfassungswidrig, wie auch das Bundesverfassungsgericht geurteilt habe. Der Gedanke, man müsse das Ausländerwahlrecht einfach nur in die Verfassung hineinschreiben, damit das Gericht es nicht als verfassungswidrig bewerten könne, sei "zu kurz gedacht". Wenn das deutsche Volk als "verfassungsgebende Gewalt" vorausgesetzt werde, könne auch der "verfassungsändernde Gesetzgeber" sein eigenes Legitimationsobjekt "nicht einfach austauschen", sagte Vosgerau. Es sei nicht möglich, das "deutsche Volk" anders zu definieren, als eine Abstammungsgemeinschaft, wie es die Väter und Mütter des Grundgesetzes getan hätten.



02. Nebenverdienst zum Elterngeld im Fokus

Familie, Senioren, Frauen und Jugend/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/AW) Die AfD-Fraktion verlangt Auskunft über die Anrechnung des Nebenverdienstes auf das Elterngeld. In einer Kleinen Anfrage (19/8042) will sie unter anderem wissen, wie viele Empfänger von Elterngeld in den vergangenen zehn Jahren einer Nebentätigkeit nachgegangen sind, wie viele den Höchstsatz von 1.800 Euro und wie viele den Mindestsatz von 300 Euro des Elterngeldes erhalten haben. Zudem will sie erfahren, wie sich die Nichtanrechnung eines Nebenverdienstes auf die Ausgaben des Bundes für das Elterngeld auswirken würden.



03. AfD fragt nach Zustand der Flugbereitschaft

Familie, Senioren, Frauen und Jugend/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/AW) Die AfD-Fraktion will über den Zustand der Flugbereitschaft der Bundeswehr informiert werden. In einer Kleinen Anfrage (19/8064) möchte sie erfahren, zu wie vielen Flugzeugpannen es in der laufenden und der vergangenen Legislaturperiode gekommen ist und welche Kosten dadurch entstanden sind. Zudem fragt sie nach der Beschaffung neuer Flugzeuge für die Flugbereitsschaft und den dafür eingeplanten Mitteln.



04. Fragen der AfD zum Mali-Einsatz

Verteidigung/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/AW) Die AfD-Fraktion fordert Auskunft über die Ausbildungsmission der Bundeswehr in Mali. In einer Kleinen Anfrage (19/8065) will sie unter anderem wissen, wie viele Angehörige der malischen Streitkräfte seit Beginn des Einsatzes von deutschen Soldaten ausgebildet wurden und in welchen militärischen Fähigkeiten. Zudem möchte die AfD erfahren, wie viele der malischen Soldaten nach ihrer Ausbildung zu oppositionellen militanten Kräften übergelaufen sind.



05. Linke fragt nach Inlandseinsätzen

Verteidigung/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/AW) Die Linksfraktion fragt nach Einsätzen der Bundeswehr im Inland. In einer Kleinen Anfrage (19/8086) will sie unter anderem wissen, welche Einsätze im Rahmen der Amtshilfe und welche Unterstützungsleistungen im vierten Quartal des Jahres 2018 absolviert wurden. Zudem möchte sie erfahren, welche bevorstehenden Einsätze bislang genehmigt wurden.


Foto: Bundesregierung / Bergmann