Von den 109 gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland erstatten 76 ihren Versicherten freiwillig bestimmte rezeptfreie Arzneimittel. Davon profitieren vor allem Schwangere, die bei 41 Krankenkassen ihre Arzneimittel mit Eisen, Magnesium, Folsäure oder Jodid unter bestimmten Bedingungen als Satzungsleistung erstattet bekommen.
Darauf weist der Deutsche Apothekerverband (DAV) auf Basis einer aktuellen
Auswertung hin. Während rezeptpflichtige Arzneimittel normalerweise per
Sachleistungsprinzip von den Krankenkassen erstattet werden, müssen die
Versicherten rezeptfreie Medikamente üblicherweise privat bezahlen. Ausnahmen
gibt es vor allem für Minderjährige.
„Mit ihren freiwilligen
Satzungsleistungen wollen sich die Krankenkassen im Wettbewerb gegeneinander
profilieren“, sagt DAV-Selbstmedikationsbeauftragter Stefan Fink: „Im Bereich
der Selbstmedikation können sich daraus sinnvolle Angebote für einzelne
Patientengruppen ergeben. Die Apotheker beraten die Patienten zu diesen
Arzneimitteltherapien und Alternativen dazu. Rezeptfreie Arzneimittel sind
genauso wirksam wie rezeptpflichtige, und der Schutz vor Fehlgebrauch oder gar
Missbrauch hat oberste Priorität.“
Apotheker Stefan Fink rät
allerdings dringend dazu, im Vorhinein die genauen Erstattungsbedingungen der
eigenen Krankenkasse zu prüfen: „Meist definiert die Kasse die Art der
erstattungsfähigen Medikamente, setzt eine Höchstgrenze in Euro pro Jahr und
fordert eine ärztliche Empfehlung in Form eines Grünen Rezepts. Zusammen mit
der Quittung aus der Apotheke sollte der Patient das Grüne Rezept bei seiner
Krankenkasse einreichen und die Erstattung beantragen.“
Eine Liste mit erstattungsfähigen
rezeptfreien Arzneimitteln von Krankenkassen ist abrufbar unter www.aponet.de/service/diese-kassen-erstatten-rezeptfreie-arzneimittel.html
Quelle: Die ABDA –
Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V.
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