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Sachsen-Anhalt-News: Bundesrat beschließt Grundgesetzänderung und Grundlage für den Digitalpakt / Tullner stellt Eckpunkte für die Umsetzung vor

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Freitag, den 15. März 2019


Der Bundesrat hat auf seiner heutigen Sitzung die Änderung des Grundgesetzes beschlossen. Damit wurde die Grundlage für die Umsetzung des Digitalpakts gelegt. „Der Digitalpakt als gemeinsames Projekt von Bund und Ländern wird zum Erfolg. Die bestehende digitale Infrastruktur an unseren Schulen braucht nicht nur ein Update. Sie braucht einen Systemwechsel. Der Digitalpakt wird es nun ermöglichen, an allen Schulen diesen Systemwechsel auf den Weg zu bringen“, erklärte Bildungsminister Marco Tullner (Foto) heute in der Debatte im Bundesrat.

Nach dem heutigen Beschluss werden die Länder in den kommenden Wochen eine entsprechende Verwaltungsvereinbarung mit dem Bund schließen. Insgesamt stehen für den Digitalpakt 5 Milliarden Euro zur Verfügung. Für Sachsen-Anhalt sind im Projektzeitraum 137.583.000 Euro an Bundesmitteln vorgesehen. Land und Kommunen müssen dazu einen investiven Eigenanteil in Höhe von 10 % beisteuern.

Für Sachsen-Anhalt soll die Verwaltungsvereinbarung zeitnah in eine Förderrichtlinie münden. Ein entsprechender Entwurf wird in den kommenden Wochen mit den kommunalen Spitzenverbänden und den Vertretern der Schulen in freier Trägerschaft besprochen werden. „Nach vielen Jahren der Hängepartie um den Digitalpakt wollen wir keine weitere Zeit verlieren. Die Förderrichtlinie soll zum 01.08.2019 in Kraft treten“, so Bildungsminister Tullner. 

Die Förderrichtlinie soll die Fördermittel als schülerzahlbasiertes Schulträgerbudget auf Antrag an die Schulträger der kommunalen und der Schulen in freier Trägerschaft ausreichen. Dabei wird es sich aller Voraussicht nach um ein Budget von ca. 500-520 Euro pro Schüler handeln.

Als Schwerpunkt der künftigen Förderung sieht der Digitalpakt den Förderbereich Schulgebäude-/-geländeverkabelung/-vernetzung (schulisches WLAN) vor. Die Vernetzung der Schulgebäude ist die Grundlage für alle weiteren Initiativen innerhalb der Schule, bzw. ist die Grundlage für Nutzung von Präsentationstechnik und digitaler Endgeräte. Es ist deshalb vorgesehen, zunächst bis zu 50 % der Budgets für diesen Maßnahmebereich zu reservieren. Die weiteren Mittel sollen für die Anschaffung von Präsentationstechnik, digitaler Arbeitsgeräte und Endgeräten zur Verfügung stehen. Grundlage für die Beantragung wird ein technisch-pädagogisches Konzept sein.

„Viele Schulträger haben sich in den vergangenen Jahren auf den Weg gemacht. Wir konnten bereits ca. 100 Projekte an unseren Schulen über die bestehenden Fördermöglichkeiten finanzieren. Viele Konzepte liegen aber auch in den Schubladen. Ich bin zuversichtlich, dass wir erste Ergebnisse noch in diesem Jahr an unseren Schulen wahrnehmen werden“, erklärte Tullner.

 
Hintergrund:

Beispiele für schülerzahlbasierte Schulträgerbudgets - (vorerst und ohne Gewähr)