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Gesund Organbox vor Heliokoper

Politik-News: Heute im Bundesrat: Bessere Betreuung bei Organspenden

Plenarsitzung des Bundesrates am 15.03.2019


Transplantationsbeauftragte in Kliniken können künftig besser agieren, um mögliche Organspenden intensiver zu betreuen: Der Bundesrat billigte am 15. März 2019 einen Bundestagsbeschluss, der die Zahl der Organspenden durch verbesserte Strukturen in den Entnahmekrankenhäusern erhöhen will.

Freistellung der Beauftragten

Danach können Transplantationsbeauftragte künftig von ihren sonstigen Aufgaben anteilig freigestellt werden. Die betroffenen Kliniken bekommen eine vollständige finanzielle Erstattung für den Ausfall.

Informationsrechte

Außerdem erhalten die Transplantationsbeauftragten Zugang zu den Intensivstationen und allen erforderlichen Informationen zur Auswertung des Spenderpotenzials. Sie sind hinzuzuziehen, wenn Patientinnen und Patienten nach ärztlicher Beurteilung als Organspender in Betracht kommen.

Angemessene Vergütung

Die Kliniken haben Anspruch auf pauschale Abgeltung der jeweiligen Leistungen, die sie zur Organentnahme sowie deren Vorbereitung und intensivmedizinischen Versorgung erbracht haben - zusätzlich zu einer Grundpauschale. Darüber hinaus bekommen sie einen Ausgleichszuschlag dafür, dass bei der Organspende ihre Infrastruktur in besonderem Maß in Anspruch genommen wird.

Bereitschaftsdienst

Damit die Kliniken jederzeit handlungsfähig sind, wird ein neurochirurgischer und neurologischer konsiliarärztlicher Rufbereitschaftsdienst eingerichtet. Er soll gewährleisten, dass regional und flächendeckend qualifizierte Ärztinnen und Ärzte für die Feststellung des so genannten Hirntodes zur Verfügung stehen.

Angehörigenbetreuung

Das Gesetz nimmt auch die Angehörigen von Spendern in den Blick: Sie können künftig mit den Organempfängern mithilfe einer geregelten Betreuung über anonymisierte Schreiben kommunizieren.

Verkündung und Inkrafttreten

Sobald der Bundespräsident das Vorhaben unterzeichnet hat, kann es im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es soll am ersten Tag des Folgemonats in Kraft treten.