Köln, März 2019. Vor dem Hintergrund der Einführung neuer
nikotinhaltiger E-Produkte in den deutschen Markt warnt die Bundeszentrale für
gesundheitliche Aufklärung (BZgA) vor den Risiken des Konsums dieser Produkte,
insbesondere für Jugendliche.
Dr. med. Heidrun Thaiss, Leiterin der BZgA, erklärt: „Die
Inhalation des Dampfs nikotinhaltiger E-Produkte birgt einerseits das Risiko
der Entwicklung einer Abhängigkeit von Nikotin, andererseits belastet Nikotin
als Zellgift den Körper nachhaltig und schafft erhebliche gesundheitliche
Risiken, vor allem für das Herz-Kreislauf-System. Darüber hinaus steht Nikotin
im Verdacht, die Entstehung und das Wachstum von Krebszellen zu fördern. Vom
Konsum nikotinhaltiger E-Produkte ist daher unbedingt abzuraten. Diese gehören
aufgrund des hohen Abhängigkeitspotenzials von Nikotin vor allem nicht in die
Hände von Kindern und Jugendlichen.“
Die süßen Aromen der nikotinhaltigen Liquids der
E-Zigaretten in Geschmacksrichtungen wie Mango, Bubble Gum oder Cola können den
Eindruck vermitteln, es handle sich dabei um harmlose Lifestyle-Produkte. In
Deutschland ist Minderjährigen der Konsum von E-Zigaretten gemäß
Jugendschutzgesetz (§10 JuschG) grundsätzlich verboten. Dennoch zeigen
Studienergebnisse der BZgA aus dem Jahr 2016, dass rund 13 Prozent der 12- bis
17-Jährigen in ihrem Leben schon einmal E-Zigaretten ausprobiert haben. Von
einem Konsum in den vergangenen 30 Tagen berichten 4,2 Prozent der befragten
Jugendlichen.
„Eine von der BZgA initiierte Studie konnte belegen, dass
Jugendliche, die E-Zigaretten konsumieren, eher dazu neigen, mit dem Rauchen
von Tabakzigaretten zu beginnen. Aktuell liegt die Raucherquote bei
Jugendlichen bundesweit auf dem historischen Tiefstand von 7,4 Prozent. Diesen
Präventionserfolg gilt es vor dem Hintergrund und den Versuchungen der stets
neuen Nikotin-Produkte im Markt nicht zu gefährden“, betont Dr. Thaiss.
Die BZgA informiert Jugendliche unter www.rauch-frei.info und Erwachsene unter www.rauchfrei-info.de über die Risiken des
Rauchens und des Konsums von E-Produkten.
Mehr Informationen der BZgA-rauchfrei-Kampagne zum Thema
unter:
https://www.rauchfrei-info.de/informieren/tabak-tabakprodukte/tabakprodukte/elektrische-zigaretten/
Telefonische Beratung der BZgA zur Rauchentwöhnung:
Kostenfreie Rufnummer - auch aus dem Mobilfunknetz - 0
800 8 31 31 31
Servicezeiten: Montag bis Donnerstag von 10-22 Uhr,
Freitag bis Sonntag von 10-18 Uhr
Informationsmaterialien der BZgA zum Thema Rauchausstieg:
„Ja, ich werde rauchfrei!“
„Rauchfrei durchs Leben“
„Schluss mit Rauchen“
Kostenlose Bestellung der BZgA-Materialien unter:
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, 50819 Köln
Online-Bestellsystem: https://www.bzga.de/infomaterialien/
Fax: 0221 899 225 7, E-Mail: order@bzga.de
Text - Quelle: Bundeszentrale für gesundheitliche
Aufklärung - BZgA