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Reise-News: Türkei: Reise- und Sicherheitshinweise

Stand: 10.03.2019 


Aktuelle Hinweise

Jüngste Entwicklungen: In den vergangenen Wochen wurde mehreren europäischen, darunter auch deutschen Journalisten die Akkreditierung durch das hierfür zuständige Präsidium für Kommunikation ohne Angabe von Gründen verweigert. Aus hiesiger Sicht stehen diese Maßnahmen nicht im Einklang mit den einschlägigen verbindlichen Vorgaben der OSZE. Es kann insofern nicht ausgeschlossen werden, dass die türkische Regierung weitere Maßnahmen gegen Vertreter deutscher Medien sowie zivilgesellschaftlicher Einrichtungen ergreift. Äußerungen, die nach deutschem Rechtsverständnis von der Meinungsfreiheit gedeckt sind, können in der Türkei zu berufsbeschränkenden Maßnahmen und Strafverfahren führen.

In den letzten beiden Jahren wurden vermehrt auch deutsche Staatsangehörige willkürlich inhaftiert. Einigen Festnahmen liegt dabei der Verdacht zugrunde, dass die Betroffenen Beziehungen zu einer in der Türkei als terroristisch eingestuften Organisation unterhalten, so z.B. zur Gülen-Bewegung, im türkischen offiziellen Sprachgebrauch „FETÖ“. Aussagen der türkischen Regierung vom 3. März 2019 zufolge droht auch Personen, die im Ausland u.a. an Versammlungen solcher Organisationen teilgenommen haben und in den Urlaub in die Türkei reisen, bei ihrer Einreise in die Türkei eine Festnahme.
Festnahmen und Strafverfolgungen deutscher Staatsangehöriger erfolgten vielfach in Zusammenhang mit regierungskritischen Stellungnahmen in den sozialen Medien. Ausreichend ist im Einzelfall das Teilen oder „Liken“ eines fremden Beitrags entsprechenden Inhalts. Es muss davon ausgegangen werden, dass auch nichtöffentliche Kommentare in sozialen Medien etwa durch anonyme Denunziation an die türkischen Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet werden. Im Falle einer Verurteilung wegen „Präsidentenbeleidigung“ oder „Propaganda für eine terroristische Organisation“ riskieren Betroffene ggf. eine mehrjährige Haftstrafe.

Betroffen von den oben genannten Maßnahmen sind insbesondere, aber nicht ausschließlich deutsche Staatsangehörige mit engen privaten und persönlichen Bindungen in die Türkei sowie Personen, die neben der deutschen auch die türkische Staatsangehörigkeit besitzen.

Einreiseverweigerungen

Zudem wurde deutschen Staatsangehörigen, insbesondere Personen mit engen privaten und persönlichen Beziehungen in die Türkei, seit Anfang 2017 in zahlreichen Fällen ohne Mitteilung der Gründe die Einreise verweigert. Betroffene Personen mussten nach einer Wartezeit in Gewahrsam von mehreren Stunden bis zu einigen Tagen ihre Rückreise nach Deutschland antreten. Dabei wurden ihnen ihre Mobiltelefone abgenommen und diese auf gespeicherte Inhalte sowie Kontakte durchsucht. Wenngleich die Hintergründe der Einreiseverweigerungen grundsätzlich nicht mitgeteilt werden, ist auch hier ein Zusammenhang mit anonymen Denunziationen nicht auszuschließen. Festzustellen ist, dass ein hoher Anteil der Zurückgewiesenen einen kurdischen oder türkisch-alevitischen Familienhintergrund aufweist.