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News Sachsen-Anhalt / Eichenprozessionsspinner: Noch eine Million Euro abrufbar

grimm benne petra
Mittwoch, den 6. März 2019


Magdeburg. Für die Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners in Sachsen-Anhalt stehen noch über die Hälfte der Fördermittel zur Verfügung. „Es können weiterhin Anträge gestellt werden“, informiert Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne (Foto).  Von den im Landeshaushalt 2019 bereitgestellten zwei Millionen Euro wurden bislang Verträge über lediglich rund 977.000 Euro zum Schutz der Bevölkerung geschlossen. Zu den Vertragspartnern gehörten die Landkreise Stendal, Anhalt-Bitterfeld, Salzwedel, Wittenberg und Börde sowie die kreisfreien Städte Magdeburg und Dessau-Roßlau. Sie finanzieren damit den Einsatz von Bioziden (Besprühen der Bäume vom Boden oder der Luft aus) sowie das Absaugen der Nester durch Fachfirmen.

„Wenn es weiteren Bedarf gibt, können bestehende Zuwendungsverträge geändert und die vereinbarten Zuwendungsbeträge erhöht werden“, sagt Grimm-Benne. Voraussetzung dafür sei eine Antragstellung der Vertragspartner. Städte und Gemeinden sollten bei neuem oder zusätzlichem Bedarf die Kommunikation mit dem Landkreis suchen, damit dieser beim Landesamt für Verbraucherschutz einen entsprechenden Antrag auf Förderung bzw. höhere Zuwendung stellt. Grimm-Benne: „Es muss sichergestellt sein, dass alle Flächen in die Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners einbezogen werden, von denen eine weitere Gefahrenausbreitung in den nächsten Jahren ausgehen kann“.

Die Raupen des Eichenprozessionsspinners sind ein Forstschädling, der stellenweise auch öffentliches Grün und Gärten befällt und die Gesundheit von Personen gefährdet, die sich dort aufhalten. Die von älteren Raupen und Raupennestern in die Umwelt abgegebenen Brennhaare wirken haut- und schleimhautreizend sowie allergieauslösend.

 Ergänzende Informationen zur Antragstellung hat das Landesamt für Verbraucherschutz in den FAQ zusammengestellt unter: http://lsaurl.de/EPSAntrag