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GdP zu BGH-Urteil zu illegalen Straßenrennen - Malchow: Gut, dass Raser jetzt mit erheblichen Strafen rechnen müssen


Samstag, den 2. März 2019


Potsdam/Berlin. Die Gewerkschaft der Polizei begrüßt das unmissverständliche Signal des Bundesgerichtshofs (BGH) gegen illegale Wettrennen auf Straßen. „Jenen, die glauben, dass ein riskantes und hochgefährliches PS-Kräftemessen auf unseren Straßen ein sportliches Kavaliersdelikt sei, haben die Richter eine deutliche Grenze aufgezeigt. Es ist gut, dass drastisches Verhalten wie Raser-Rennen konsequent und der Tragweite des Delikts angemessen geahndet wird“, betonte der Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Oliver Malchow (Foto) in Potsdam. Der BGH hatte gestern zum ersten Mal ein Mordurteil nach einem tödlichen Autounfall gegen einen Raser bestätigt.  

„Die Entscheidung der Karlsruher Richter ist das von der GdP geforderte Zeichen der Justiz gegen rücksichtslose Raser“, unterstrich Malchow. Im März letzten Jahres hatte der BGH die vom Berliner Landgericht ausgesprochenen Mord-Urteile für zwei Teilnehmer eines illegalen Autorennens in der Hauptstadt noch aufgehoben. 

Malchow forderte, das Entdeckungsrisiko für Raser spürbar zu erhöhen. Das ist laut dem GdP-Chef jedoch Aufgabe der Politik, die für die dünne Personaldecke bei der polizeilichen Verkehrsüberwachung verantwortlich ist.