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Sachsen-Anhalt-News: Uni Magdeburg: Lob, aber auch Kritik für die Novelle des Hochschulgesetzes der LRK

Dienstag, den 26. Februar 2019


Die Landesregierung Sachsen-Anhalt hat heute den Entwurf einer Novelle des Landeshochschulgesetzes (HSG LSA) verabschiedet. Der Entwurf geht nunmehr in das Gesetzgebungsverfahren. Dazu nimmt die Landesrektorenkonferenz (LRK) wie folgt Stellung: 


Die Landesrektorenkonferenz begrüßt den heute vom Kabinett vorgelegten Entwurf eines neuen modernen Hochschulgesetztes für das Land-Sachsen Anhalt. Insbesondere die Regelungen zur stärkeren Autonomie und zum vollständig eigenständigen Berufungsrecht der Hochschulen stärken die Position der Hochschulen im nationalen und internationalen Wissenschaftswettbewerb und werden daher ausdrücklich begrüßt. Ein wichtiger Schritt ist in diesem Zusammenhang die Chance, Nachwuchswissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern bei Angeboten anderer Hochschulen flexible Bleibemöglichkeiten zu offerieren. Das Gesetz baut Bürokratie ab und verlagert die Verantwortung zu spezifischen Regelungen vom Ministerium in die Hochschulen. Die nun im Gesetz getroffenen Vereinbarungen zur Erleichterung von Beteiligungen erhöhen den Spielraum zur Steigerung der Gründungserfolge aus den Hochschulen. 


Dennoch drängt die LRK im weiteren Gesetzgebungsverfahren auf einen noch weitergehenden Abbau von Regelungen zur Steigerung der Selbststeuerungsfähigkeit der Hochschulen. Das Gesetz führt dagegen Regelungen ein, die die Hochschulen in ihrer Handlungsfähigkeit eher eingrenzen werden.


Das zeigt sich insbesondere an den folgenden geplanten Neuregelungen:


1) Der vorliegende Gesetzentwurf sieht die sogenannte Viertelparität für den Akademischen Senat vor. Danach sollen im Senat, dem höchsten Entscheidungsgremium einer Hochschule, je drei Vertreter der vier Mitgliedergruppen – Professorinnen und Professoren, wissenschaftliche bzw. künstlerische und nichtwissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Studierende – über Angelegenheiten der jeweiligen Hochschule entscheiden. Das Bundesverfassungsgericht fordert aber eine Mehrheit der stimmberechtigten Professorinnen und Professoren immer dann, wenn es um Angelegenheiten geht, die die Forschung und Lehre unmittelbar betreffen. Dies führt zu wechselnden Besetzungen auch in einer Senatssitzung.

Wann genau Sachverhalte gegeben sind, die Forschung und Lehre unmittelbar betreffen, regelt der Gesetzesentwurf nicht. Die Umsetzung der Viertelparität gibt es nur vereinzelt in Deutschland, sie hat sich durchgehend als kompliziert erwiesen und die demokratische Kultur an den Hochschulen nicht gestärkt. Die LRK sieht die Gefahr, dass die vorgesehenen Abstimmungsprozesse die Schnelligkeit und Effizienz von Entscheidungsfindungen verringern.


2) Der vorliegende Gesetzentwurf sieht vor, dass die Freigabe einer Professur zur Ausschreibung vom Wissenschaftsministerium des Landes genehmigt werden muss. Bislang entscheiden Hochschulleitung und Senat alleine darüber, ob und mit welcher fachlichen Ausrichtung Professuren ausgeschrieben werden. Die LRK wird im Anhörungsprozess hier noch auf Nachbesserungen drängen.


3) Die Führung einer Hochschule erfordert hochqualifiziertes Führungspersonal. Dazu gehören auch die Kanzlerinnen und Kanzler als Mitglieder der Rektorate und Präsidien und Leitung der Verwaltung. Das Gesetz will die Vergütungsmöglichkeiten grundsätzlich den hohen Anforderungen anpassen, sieht aber nun Abwahlmöglichkeiten, die die Hochschulen im Wettbewerb um qualifizierte Führungskräfte behindern werden. 


Darüber hinaus sieht die Landesrektorenkonferenz Sachsen-Anhalt die vorgeschlagene Möglichkeit für Promotionsverfahren durch Professorinnen und Professoren an den Hochschulen für angewandte Wissenschaften als unbefriedigend an.