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Sachsen-Anhalt: Kooperativ gegen Schleusungskriminalität und illegale Migration

Freitag, den 22. Februar 2019


Das Landeskriminalamt Sachsen-Anhalt und die Bundespolizeidirektion Pirna bekämpfen mit der Gemeinsamen Auswerte- und Ermittlungsgruppe Schleusung (GAES) die internationale Schleusungskriminalität.

Am Donnerstag, 21. Februar, durchsuchten die Ermittler auf Beschluss des Amtsgerichtes Dessau-Roßlau in Zerbst/Anhalt eine Wohnung, in der sich zehn moldauische Personen, im Alter von 26 bis 41 Jahren, aufhalten sollen. Sie stehen im Verdacht der unerlaubten Einreise nach Deutschland, des unerlaubten Aufenthalts im Bundesgebiet, des Einschleusens von Ausländern und der Urkundenfälschung.

In der Wohnung wurden keine Personen festgestellt.

Zwei der zehn Beschuldigten (26 und 35 Jahre) konnten jedoch im Zuge einer parallel verlaufenden Maßnahme der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamtes Magdeburg in einem fleischverarbeitenden Betrieb in Zerbst festgestellt werden. Sie gaben gegenüber der Polizei eine neue Wohnanschrift in Zerbst bekannt und händigten auch ihre moldauischen Originalausweise aus.

Nach den Vernehmungen wurden der 26-Jährigen und dem 35-Jährigen aus der Republik Moldau Ausweisungsverfügungen übergeben, die sie verpflichten, Deutschland zu verlassen. Hierzu erfolgten die Abstimmungen mit der zuständigen Ausländerbehörde Anhalt-Bitterfeld, um die aufenthaltsbeendende Maßnahmen einzuleiten.

Die Moldauer hatten sich mit gefälschten rumänischen Personaldokumenten beim Bürgerservice der Stadtverwaltung Zerbst/Anhalt angemeldet, um mit der erlangten Anmeldebestätigung ihren weiteren Aufenthalt im Bundesgebiet zu legitimieren und die Rechte freizügigkeitsberechtigter Unionsbürger in Anspruch zu nehmen. Des Weiteren besteht der Verdacht, dass sie beim Einschleusen von weiteren Ausländern beteiligt sind.

An den Einsatzmaßnahmen waren insgesamt 80 Einsatzkräfte der Polizei Sachsen-Anhalts und der Bundespolizeidirektion Pirna beteiligt. Bei den Durchsuchungsmaßnahmen beschlagnahmten die Ermittler u.a. zwei gefälschte rumänische ID-Cards. Die Ermittlungen dauern an.

 
Zum Hintergrund der Gemeinsamen Auswerte- und Ermittlungsgruppe Schleusungskriminalität (GAES):

Beide Behörden arbeiten bereits seit dem Jahr 2001 intensiv bei der Bekämpfung der Schleusungskriminalität zusammen. Im Juli 2018 wurde die Kooperation mit der Unterzeichnung der Vereinbarung über die GAES durch beide Behörden fortentwickelt und den aktuellen Herausforderungen der irregulären Migration nach Deutschland und der Schleusungskriminalität angepasst. Ziel ist es, gemeinsam unter Nutzung von Synergieeffekten gegen von Sachsen-Anhalt aus agierende Schleuser und Menschenhändler vorzugehen. Hierzu bündeln beide Behörden in der Gemeinsamen Auswerte- und Ermittlungsgruppe ihre Kompetenzen und widmen sich in den nächsten Jahren vergleichbaren Ermittlungsverfahren, die sowohl die Strafverfolgungszuständigkeit der Bundespolizei als auch der Polizei Sachsen-Anhalts betreffen.