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Bundestag

Heute im Bundestag: Brexit wird sozial abgefedert

Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mi., 20. Februar 2019

  1. Vorlagen zu Wahlrechtänderung abgelehnt
  2. Brexit wird sozial abgefedert
  3. Sachverstand in der Kohlekommission
  4. Einflussnahme auf Gesetzentwurf
  5. Mitarbeiterbeteiligung in Unternehmen
  6. Bedarf an Akkus für E-Mobilität
  7. Transponder-Technik für Windräder


01. Vorlagen zu Wahlrechtänderung abgelehnt

Inneres und Heimat/Ausschuss

Berlin: (hib/STO) Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD hat der Innenausschuss am Mittwochvormittag einen Gesetzentwurf der FDP-Fraktion (19/3171) und einen gemeinsamen Gesetzentwurf der Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen (19/4568) zur Streichung von Wahlrechtsausschlüssen bei Enthaltung der AfD-Fraktion abgelehnt. Bei der Abstimmung über den FDP-Gesetzentwurf "für mehr Teilhabe im Wahlrecht" enthielt sich auch Die Linke. Nach den Vorlagen sollten Menschen, die unter vollständiger Betreuung stehen oder die aufgrund einer im Zustand der Schuldunfähigkeit begangenen Straftat in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht sind, nicht mehr vom Wahlrecht ausgeschlossen werden.

Die FDP-Fraktion betont in ihrer Vorlage, dass die Teilnahme an Wahlen für viele Menschen mit Behinderungen "ein wichtiges Element ihrer Selbstbestimmtheit und ihrer Teilhabe am politischen und gesellschaftlichen Leben" sei. Zwar knüpften die Wahlrechtsausschlüsse im Paragrafen 13 des Bundeswahlgesetzes nicht am Merkmal einer Behinderung an, doch würden in der Folge überwiegend Behinderte von Wahlen zum Bundestag und zum Europaparlament ausgeschlossen. Auch seien Menschen, die eine Straftat im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen haben und aufgrund dessen in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht sind. gegenüber Menschen mit Behinderungen benachteiligt, die in geschlossenen Einrichtungen leben und ihr Wahlrecht ausüben können.

Die Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen verweisen in ihrem Gesetzentwurf "zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Wahlrecht" darauf, dass das aktive und passive Wahlrecht grundsätzlich jedem Bürger zustehe. Nach "geltenden menschenrechtlichen Standards" seien die genannten Ausschlusstatbestände nicht zu rechtfertigen, argumentieren die beiden Fraktionen. Auch stünden sie im Widerspruch zu den Zielen der UN-Konvention über die Rechte von Behinderten, die seit 2009 in Deutschland geltendes Recht sei.

Die CDU/CSU-Fraktion betonte im Ausschuss, zu dieser Frage einen eigenen Gesetzentwurf der Regierungskoalition abwarten zu wollen. Die SPD-Fraktion machte deutlich, die Oppositionsvorlagen aus Gründen der Koalitionsräson abzulehnen. Die AfD-Fraktion befand, dass das Thema noch nicht ausdiskutiert sei. Die FDP-Fraktion argumentierte, dass es bei den Vorlagen um die Abschaffung stigmatisierender Pauschalausschlüsse vom Wahlrecht gehe. Die Fraktion Die Linke verwies darauf, dass der von ihr und den Grünen vorgelegte Gesetzentwurf im Gegensatz zu der FDP-Vorlage auch die Möglichkeit einer Unterstützung von Behinderten bei der Stimmabgabe vorsehe. Die Grünen-Fraktion kritisierte, die Wahlrechtsausschlüsse seien mit dem Grundgesetz unvereinbar.



02. Brexit wird sozial abgefedert

Arbeit und Soziales/Ausschuss

Berlin: (hib/CHE) Deutsche und britische Arbeitnehmer sowie Studenten, die im jeweils anderen Land leben, müssen vorerst keine Nachteile befürchten, sollte Großbritannien am 29. März ohne Abkommen aus der EU austreten. Der Ausschuss für Arbeit und Soziales stimmte am Mittwochmorgen einem Gesetzentwurf (19/7376) der Bundesregierung zu, der vorsieht, in den Bereichen Arbeit, Soziales, Gesundheit und Bildung Übergangsregelungen gelten lassen. Für den Entwurf stimmten die Koalitionsfraktionen, die FDP-Fraktion und Bündnis 90/Die Grünen. Die AfD-Fraktion stimmte dagegen, die Linksfraktion enthielt sich.

So sollen unter anderem Personen, die vor dem Austritt in der deutschen gesetzlichen Renten- oder Krankenversicherung versichert waren, nicht allein wegen des Austritts ihren Versicherungsstatus verlieren oder einer Doppelversicherungspflicht unterliegen. In der Rentenversicherungspflicht sollen nach britischer oder deutscher Rechtsgrundlage vor dem Austritt zurückgelegte Zeiten auch in den ersten fünf Jahren nach dem Austritt weiter berücksichtigungsfähig sein. Die Versicherungspflicht oder die Möglichkeit zur freiwilligen Versicherung soll in den ersten fünf Jahren nach dem Austritt bestehen bleiben. Für Krankenkassen soll es möglich sein, mit Leistungserbringern des britischen Gesundheitsdienstes Verträge über die Versorgung Versicherter zu schließen.

Auszubildende sollen auch nach dem Austritt für einen in Großbritannien bereits vorher begonnenen Ausbildungsabschnitt gegebenenfalls noch bis zu dessen Abschluss Leistungen nach dem BAföG erhalten und auch krankenversichert bleiben.

Damit in den Fällen, in denen Anträge auf Einbürgerung noch vor dem Austritt gestellt worden sind, längere Bearbeitungszeiten nicht zu Lasten von britischen oder deutschen Einbürgerungsbewerbern gehen, soll in diesen Fällen auf den Zeitpunkt der Antragstellung abgestellt und Mehrstaatlichkeit hingenommen werden.

"Wir hoffen, dass wir ein gutes Gesetz beschließen, auch wenn wir hoffen, dass es nicht in Kraft tritt", fassten die Koalitionsfraktionen die ungewöhnliche Situation zusammen. Die FDP-Fraktion verwies darauf, dass man um ein neues, umfassendes Sozialabkommen nach einem Austritt Großbritanniens nicht herumkommen werde. Die AfD-Fraktion übte als einzige Fraktion deutliche Kritik und sprach sich gegen Sonderkonditionen für Großbritannien aus. Die Grünen kritisierten, dass Familienleistungen wie Kindergeld und Elterngeld nicht im Entwurf vorkommen. Für Die Linke war immer noch unklar, wie mit den Dokumentationspflichten bei Arbeitsunfällen umzugehen sei.



03. Sachverstand in der Kohlekommission

Wirtschaft und Energie/Antwort

Berlin: (hib/PEZ) In der Kommission "Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung" sind Energieversorgungsunternehmen und Stromnetzbetreiber über ihren Branchenverband vertreten gewesen. Darauf weist die Bundesregierung in der Antwort (19/7524) auf eine Kleine Anfrage (19/7001) der AfD-Fraktion hin. Neben dem Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) sei zahlreicher weiterer energiewirtschaftlicher Sachverstand in der Kommission vorhanden gewesen, heißt es weiter. Zudem erklärt die Bundesregierung, alle Vorschläge der Kommission ohnehin auch auf ihre energiewirtschaftliche Machbarkeit hin zu überprüfen mit dem Ziel, dass die Stromversorgung sicher, bezahlbar und umweltfreundlich bleibt.



04. Einflussnahme auf Gesetzentwurf

Wirtschaft und Energie/Antwort

Berlin: (hib/PEZ) Um mögliche Einflussnahme auf den Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes geht es in der Antwort (19/7493) auf eine Kleine Anfrage (19/6621) der Fraktion Die Linke. Darin äußert sich die Bundesregierung zum Gesetzgebungsverfahren und zur Beteiligung von Verbänden. Sie erklärt auch, wo Referentenentwürfe und gegebenenfalls Stellungnahmen veröffentlicht werden.



05. Mitarbeiterbeteiligung in Unternehmen

Wirtschaft und Energie/Antwort

Berlin: (hib/PEZ) Modelle zur Mitarbeiterbeteiligung stehen im Mittelpunkt der Antwort (19/7496) auf eine Kleine Anfrage (19/6843) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Die Bundesregierung legt darin Zahlen zu derartigen Modellen bei verschieden großen Unternehmen vor, etwa vom IAB-Betriebspanel und dem Bundesverband Mitarbeiterbeteiligung. Daten speziell für Startups lägen nicht vor, erklärt die Bundesregierung außerdem. Im weiteren geht es um rechtliche Aspekte und Einschätzungen von Regelungen in anderen europäischen Ländern.



06. Bedarf an Akkus für E-Mobilität

Wirtschaft und Energie/Antwort

Berlin: (hib/PEZ) Die Bundesregierung geht von einem Bedarf an Akkus für die Elektromobilität von etwa 525 Gigawattstunden für das Jahr 2025 aus. Im Jahr 2030 dürfte sich der Bedarf mehr als verdoppelt haben und bei 1.250 Gigawattstunden liegen, wie aus der Antwort (19/7497) auf eine Kleine Anfrage (19/6909) der AfD-Fraktion hervorgeht. Zugleich verweist die Bundesregierung auf Unsicherheiten bei diesen Schätzungen und listet Prognosen verschiedener Forschungseinrichtungen auf, die verschieden stark um die Schätzwerte der Bundesregierung schwanken. In der Antwort geht es außerdem um Systeme zur Serienanwendung, Voraussagen zur Preisentwicklung bei Rohstoffen und um den Reifegrad von Technologien in der Energie-Sparte.



07. Transponder-Technik für Windräder

Wirtschaft und Energie/Antwort

Berlin: (hib/PEZ) Um offene Fragen bezüglich der nächtlichen Sichtbarkeit von Windanlagen geht es in der Antwort (19/7499) auf eine Kleine Anfrage (19/6998) der AfD-Fraktion. Darin erklärt die Bundesregierung, derzeit fachliche Details zu erörtern, und zwar unter Berücksichtigung von Hinweisen der Deutschen Flugsicherung. Die AfD-Abgeordneten hatten in ihrer Anfrage auf einen Medienbericht verwiesen, laut dem die Flugsicherung Vorbehalte gegen die geplante Nachtkennzeichnung von Windparks hegt, speziell gegen die angedachte Transponder-Lösung.


Foto: Bundesregierung / Bergmann