10 o 503/18 – 10. Zivilkammer
Prozessbeginn: Donnerstag, 07. Februar 2019, 10:30 Uhr, Saal B 13
Ein Wanderer fordert von dem Land Sachsen-Anhalt Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 7.000 €. Der Kläger behauptet, am 01. März 2017 auf dem Wanderweg 17H 2,5 km oberhalb von Schierke im Tal der kalten Bode gestürzt und sich verletzt zu haben. Unter anderem soll er sich seinen Arm gebrochen haben. Ursache für den Sturz sollen zwei gummiartige Förderbänder gewesen sein, die auf dem abschüssigen Weg gelegen, vom Schnee bedeckt und daher nicht erkennbar gewesen sein sollen. Der Nationalpark Harz, der das Land vertritt, verteidigt sich damit, dass der Weg als Wanderweg im Winter nicht vorgesehen sei. Vielmehr handle es im Winter um eine Loipe. Zum Schutz der Langläufer seien die Matten ausgelegt gewesen, um aufsteigendes Wasser vom Schnee fernzuhalten.