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SAN Heute

Land hilft der Stadt Sandau mit über 250.000 Euro

Magdeburg, den 4. Februar 2019


Die Stadt Sandau hat vom Land eine Bedarfszuweisung in Höhe von 251.579 Euro aus dem Ausgleichsstock nach § 17 FAG bewilligt bekommen, um Fehlbeträge aus den Jahren 2010 und 2011 auszugleichen, teilte Finanzminister André Schröder mit.

 

Mit der Bewilligung dieser nicht rückzahlbaren Zuweisung sind Auflagen für die Stadt verbunden, beispielsweise die Verpflichtung zur konsequenten Haushaltskonsolidierung. 

 

Finanzminister André Schröder: „Wir lassen unsere in finanzielle Not geratenen Kommunen nicht im Regen stehen. Die getroffenen Maßnahmen können aber immer nur Hilfe zur Selbsthilfe sein, mit dem Ziel, in absehbarer Zeit einen ausgeglichenen Haushalt vorzuweisen.“

 

Hintergrund:


§ 17 FAG – Ausgleichsstock: Für den Ausgleichsstock werden Mittel in Höhe von jährlich 40 Millionen Euro bereitgestellt. Aus dem Ausgleichsstock werden Bedarfszuweisungen und Liquiditätshilfen zur Milderung oder zum Ausgleich außergewöhnlicher Belastungen und Notlagen im Haushalt der Kommunen erbracht. Als Notlage gilt insbesondere der Fall, dass die Einnahmemöglichkeiten von Kommunen zur Erfüllung ihrer unabweisbaren Ausgabeverpflichtungen nicht ausreichen. Daneben dient er der Vermeidung besonderer Härten bei der Durchführung des Finanzausgleichsgesetzes. Voraussetzung für die Unterstützung ist, dass die Kommune sich zum Sparen verpflichtet, um einen ausgeglichenen Haushalt zu erreichen.


Finanzausgleichsgesetz (FAG): Dieses Gesetz regelt die Ausstattung der Gemeinden, Verbandsgemeinden und Landkreise mit den für die Aufgabenwahrnehmung angemessenen finanziellen Mitteln sowie den zwischengemeindlichen Finanzausgleich. Ihnen werden nach Maßgabe dieses Gesetzes Finanzmittel in Ergänzung ihrer eigenen Einnahmen zur Erfüllung ihrer eigenen und der übertragenen Aufgaben zur Verfügung gestellt. Die Finanzausgleichsmasse beträgt für die Haushaltsjahre 2017 - 2021 jährlich gut 1,6 Milliarden Euro. Details: www.landesrecht.sachsen-anhalt.de