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Wirtschaftsrat: Bei der Anzeigepflicht für Steuergestaltungen nicht über das Ziel hinaus schießen

Samstag, den 2. Februar 2019


Wolfgang Steiger: Die deutsche Umsetzung sollte sich auf die EU-Vorgaben beschränken


Der Wirtschaftsrat der CDU e.V. kritisiert die Umsetzung der Anzeigepflicht für steuerliche Gestaltungen in Form des zirkulierenden Referentenentwurfs aus dem Bundesministerium der Finanzen. Die zugrunde liegende EU-Richtlinie bezieht explizit nur grenzüberschreitende Sachverhalte mit ein, während der deutsche Entwurf mit dem enthaltenen § 138j AO-E auch innerstaatliche Sachverhalte erfassen würde. „Eine überschießende und in vorauseilendem Gehorsam umgesetzte Meldepflicht belastet die Unternehmen, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Anwälte mit Aufwand und Kosten - und das völlig ohne Not“, erklärt Wolfgang Steiger (Foto), Generalsekretär des Wirtschaftsrates. 

Der Berufsstand der Steuerberater darf aus Sicht des Wirtschaftsrats nicht zum verlängerten Arm der Finanzverwaltung werden. Es ist problematisch, dass die originäre Aufgabe der Steuerberater - ihre Mandanten hinsichtlich einer möglichst minimalen Besteuerung nach der geltenden Rechtslage zu beraten - nun ins Gegenteil verkehrt werden soll. „Das Schließen von Gesetzeslücken ist originäre Aufgabe des Staates und nicht der Steuerberater. Auch eine weitere Abwälzung der Anzeigepflicht auf den Steuerpflichtigen selbst ist sowohl strukturell als auch rechtlich weder praktikabel noch sachgerecht“, kritisiert Wolfgang Steiger. 

„Im Zuge der Debatte um eine Meldepflicht von Steuergestaltungsmodellen wird von der Politik erneut der Unterschied zwischen illegal und unerwünscht verwischt. Steuergestaltungen, die nicht illegal sind, sind zwingend legal - unabhängig von etwaigen moralisch induzierten Idealvorstellungen der Politik“, stellt Wolfgang Steiger fest. „Falls bestimmte Gestaltungen aus Sicht des Gesetzgebers nicht erwünscht sind, muss er das Gesetz ändern und keine Meldepflicht einführen, die einer Anzeige für das Überqueren einer grünen Ampel gleichkommt“, moniert Wolfgang Steiger weiter.

Leider folgt die Meldepflicht für steuerliche Gestaltungen dem Trend der Kriminalisierung und Dämonisierung von Unternehmen und Unternehmern. Der große und deutlich überwiegende Anteil von steuerehrlichen und kooperativen Unternehmen wird dabei mit wenigen Ausnahmen in einen Topf geworfen, denen auf Basis der bestehenden Gesetzgebung mit aller Härte des Rechtsstaats begegnet werden muss. Gerade die erdrosselnden Mitwirkungs-, Offenlegungs- und nun auch Denunziationspflichten treffen dabei meist die Falschen und schaden dem Wirtschaftsstandort Deutschland. Der Wirtschaftsrat fordert eine Verschlankung und Vereinfachung des deutschen Steuerrechts an Stelle einer Verlagerung der originären Pflichten der Eingriffsverwaltung auf die Steuerberater und die Steuerpflichtigen.