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Magdeburg: Wohnungswirtschaft begrüßt Urteil des Bundessozialgerichtes

Freitag, den 1. Februar 2019


Wohnungswirtschaft begrüßt Urteil des Bundessozialgerichtes und fordert von den Landkreisen/Jobcentern Überprüfung der Wohnkosten bei Hartz-IV

Das Bundessozialgericht (Verhandlung B 14 AS 24/18 R) hat die Forderung von Langzeitarbeitslosen nach der Übernahme höherer Wohnkosten in Flächenlandkreisen mit einem Grundsatzurteil bekräftigt.

Im Zentrum der Verhandlung stand am Mittwoch, 30.01.2019, die Frage, wie teuer die Wohnungen von Hartz-IV-Empfängern sein dürfen.

Das Gericht befand die Vorgehensweise der Jobcenter zur Ermittlung einer angemessenen Miete für unzulässig und ordnete eine Überprüfung an. Geklagt hatten Betroffene aus dem Harz, der Börde und dem Salzlandkreis. Die Landkreise hatten von einer Hamburger Firma eine Durchschnittsmiete für Hartz-IV-Empfänger errechnen lassen, die deutlich unter den Richtwerten des Bundessozialgerichtes liegt.

„Für die Kläger und Menschen mit einem niedrigen Einkommen geht es um eine existenzielle Frage“, sagte der Vorsitzende Richter. Tausende Betroffene dürfen nun auf eine Erstattung nicht übernommener Wohnkosten hoffen.

Auf dem Hintergrund dieses Urteils erwarten die Verbandsdirektoren der wohnungswirtschaftlichen Verbände, Ronald Meißner (VdWg) und Burkhard Jarzyna (VdW), dass die Landkreise bzw. Jobcenter ihre jeweiligen Richtlinien auf Rechtmäßigkeit überprüfen.

Ziel muss es sein, sehr schnell Rechtssicherheit für die betroffenen Bürger und Bürgerinnen und die regionale Wohnungswirtschaft herzustellen.

Zur Statistik:

In keinem anderen Flächenland sind so viele Arbeitslose auf Grundsicherung angewiesen wie in Sachsen-Anhalt. 2017 bekamen im Jahresschnitt 72,2 Prozent (70.025) der Arbeitslosen im Land Hartz IV.


Verband der Wohnungswirtschaft Sachsen-Anhalt e.V. (VdW)

Verband der Wohnungsgenossenschaften Sachsen-Anhalt e.V. (VdWg)