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Umgang mit Schülerdemonstrationen: Aufruf zum zivilen Ungehorsam?

Mittwoch, den 30. Januar 2019


Zur aktuellen Diskussion zum Umgang mit Schülerdemonstrationen erklärt die bildungspolitische Sprecherin der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Angela Gorr (Foto):

 

„In respektloser Weise äußert sich der bildungspolitische Sprecher der Fraktion DIE LINKE, Thomas Lippmann, in seiner heutigen Pressemitteilung gegenüber unserem Bildungsministerium.

 

Seine Unterstellung, das Ministerium würde nicht abwägen zwischen Demonstrationsrecht und Schulpflicht entbehrt jeder Grundlage. Offensichtlich ist der Landtagsabgeordnete Herr Lippmann weiter in seiner ehemaligen Tätigkeit als Gewerkschaftsfunktionär verhaftet. Als Politiker gelten auch für ihn die vom Landtag mehrheitlich verabschiedeten Gesetze als rechtlicher Rahmen. Dazu gehört, dass Schulpflichtverletzungen laut Schulgesetz Sachsen-Anhalt, § 84 Abs. 3, eine Ordnungswidrigkeit darstellen und gegen Erziehungsberechtigte ein Zwangsgeldverfahren eingeleitet werden kann.

 

Gleichzeitig ist das Demonstrationsrecht ein grundgesetzlich verankertes demokratisches Recht, das den Schülerinnen und Schülern unseres Landes zusteht. Gerade vor dem Hintergrund der gegenwärtigen weltweiten Diskussion zum Klimaschutz wollen wir unsere Jugendlichen dazu anregen, sich mit diesem Thema in der Schule und ebenso außerhalb des Unterrichts auseinanderzusetzen. Genau dieses passiert an unseren Schulen, wie man beispielsweise bei den derzeit überall stattfindenden Tagen der Offenen Tür feststellen kann.



 

Der Umgang mit dem Zielkonflikt Schulpflicht und Demonstrationsrecht ist im Schreiben des Ministeriums für Bildung an die Schulleitungen, das Herr Lippmann seiner Pressemitteilung beigefügt hat, in verantwortungsvoller Weise aufbereitet worden. Aus meiner Sicht verbietet sich ein grundsätzlicher Aufruf zum ‚Schülerstreik?, wie er durch die Aktionen von ‚Fridays for Future? in Gang gesetzt wurde.

 

Dessen ungeachtet müssen sowohl die Schulen wie auch die Eltern und letztendlich auch die Schülerinnen und Schüler ihre jeweilige Verantwortung wahrnehmen und zu den Konsequenzen, wie Unterrichtsausfall, stehen.“