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DGB Sachsen-Anhalt: Tariftreue bei der öffentlichen Auftragsvergabe sicherstellen

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Mittwoch, den 30. Januar 2019


Anlässlich der heutigen Vorstellung der Eckpunkte für ein Tariftreue- und Vergabegesetz Sachsen-Anhalt (TVergG-LSA) bekunden der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften ihre Zustimmung, da die Eckpunkte deutliche Verbesserungen und die Einhaltung tarifvertraglicher Regelungen festschreiben.


 

Susanne Wiedemeyer, Landesleiterin des DGB in Sachsen-Anhalt: „Der Gesetzentwurf geht in die richtige Richtung. Wenn das Land Aufträge und damit öffentliche Mittel vergibt, dürfen nur Firmen mit Tarifvertrag den Zuschlag erhalten. Das ist kein bürokratisches Monster, sondern eine Selbstverständlichkeit. In Branchen ohne Tarifvertrag brauchen wir einen vergabespezifischen Mindestlohn als unterste Haltelinie. Der Vergabemindestlohn soll an die Entgeltgruppe 1 Stufe 2 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) angelehnt werden. Das ist zwar ein Fortschritt, bleibt aber hinter unseren Forderungen und Erwartungen zurück. Wir fordern eine Bemessung gemäß Tarifvertrag einschließlich Zusatzgratifikationen und Tarifsteigerungen. Die Landesregierung muss nun beweisen, dass sie gute Arbeit fördern will statt Lohndumping und Tarifflucht.“

 

Mirko Hawighorst; Regionalleiter der IG Bauen – Agrar – Umwelt (IG BAU): „Das bisherige Vergabegesetz war nicht das, was wir uns vorgestellt haben. Wir begrüßen, dass die Landesregierung nun einen neuen Anlauf unternimmt, um die Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Leistungen sicherzustellen. Das Gesetz kann seine Wirkung nur entfalten, wenn gesetzliche und tarifliche Standards eingehalten werden. Dass der öffentliche Auftraggeber zu Kontrollen verpflichtet wird, ist gut und sinnvoll. Insbesondere im Baugewerbe und im Gebäudereinigerhandwerk kommt es immer wieder zu Verstößen gegen tarifrechtliche Standards. Die Umsetzung muss daher konsequent kontrolliert und bei Verstößen muss sanktioniert werden, ansonsten erweist sich das neue Gesetz in der Praxis als zahnloser Tiger.“

 

Holger Willem, Geschäftsführer der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), Region Magdeburg: „Die Schwellenwerte für die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen müssen gesenkt werden, damit das Gesetz möglichst viele Aufträge erfasst. Wir wollen gute Arbeit und Tariftreue auch in Kantinen und beim Schul-Catering. Die Schulkantine darf kein Ort für prekäre Beschäftigung sein, erst recht nicht, wenn sie zu Teilen aus öffentlichen Mitteln finanziert.“

 

Hintergrund:


Auf der Grundlage des Koalitionsvertrages hat sich die Landesregierung von Sachsen-Anhalt das Ziel gesetzt, das Landesvergabegesetz zu evaluieren und weiterzuentwickeln. Das Gesetz regelt die öffentliche Auftragsvergabe. Der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften haben sich mit Vorschlägen in den Gesetzgebungsprozess eingebracht.