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Gesundheits News: Gürtelrose - Nein Danke!

31. Januar 2019

Der schmerzhaften Erkrankung lässt sich heute durch eine Impfung vorbeugen

(djd). Nässender Hautausschlag, starke Schmerzen, quälender Juckreiz, Schlaflosigkeit und nicht selten schwere Komplikationen wie monatelange Nervenschmerzen, eine Gesichtslähmung oder Augenschäden: Eine Gürtelrose wünscht sich wirklich niemand. Dennoch erkrankt in Europa etwa jeder Dritte im Laufe seines Lebens daran, in Deutschland etwa 400.000 Menschen pro Jahr. Da es mit den derzeit verfügbaren Therapien nur bedingt möglich ist, die Symptome der Gürtelrose zu lindern und Komplikationen zu verhindern, kommt der Prävention eine besondere Bedeutung zu. Für die Hauptrisikogruppe der über 60-Jährigen wird eine Impfung jetzt empfohlen.

Hohes Risiko für Senioren

In dieser Altersgruppe trägt fast jeder das auslösende Varizella-Zoster-Virus seit einer Windpockenerkrankung in der Kindheit in sich. Mit zunehmendem Alter lässt die Fähigkeit des Immunsystems nach, die im Körper schlummernden Viren unter Kontrolle zu halten. Damit steigt die Wahrscheinlichkeit für den Ausbruch einer Gürtelrose deutlich an. Seit Kurzem wird deshalb die Gürtelrose-Impfung vom Expertengremium am Robert Koch-Institut, der Ständigen Impfkommission (STIKO), explizit für alle Menschen ab 60 Jahren empfohlen. Für Personen mit einer schweren Grundkrankheit wie Diabetes, rheumatoider Arthritis, Asthma oder einer Immunschwäche gilt die Empfehlung bereits ab 50 Jahren. Hierfür steht ein Impfstoff zur Verfügung, der gezielt für ältere Menschen entwickelt wurde und langanhaltend schützen kann. Die Impfempfehlung unterstreicht den hohen Stellenwert, welchen die Gürtelrose und ihre Komplikationen bei den Experten einnimmt.

Immer mehr Kassen erstatten

Seit der STIKO-Empfehlung erstatten private Krankenversicherungen die Gürtelrose-Impfung. Gesetzlich Krankenversicherte erhalten eine nachträgliche Kostenerstattung durch ihre Krankenkasse, falls die Kostenübernahme aufgrund einer "ärztlich empfohlenen Impfung" beziehungsweise "von der STIKO empfohlenen Impfung" durch die Satzung abgedeckt ist. Besteht keine Abdeckung über Satzungsleistungen bei der Kasse, ist wie bisher eine Anfrage zur Einzelfallentscheidung bei der Krankenkasse ratsam - mit Hinweis auf die STIKO-Empfehlung.

Foto: Wirksamen Schutz vor einer Gürtelrose kann eine Impfung bieten. Sie wird für über 60-Jährige von der STIKO empfohlen. / © djd/GSK/Gina Sanders/Fotolia