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Innenministerkonferenzen in Sachsen-Anhalt: Holger Stahlknecht zieht positive Bilanz

Mittwoch, den 30. Januar 2019


Im Jahr 2018 war Sachsen-Anhalt Vorsitzland der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder (IMK). Die Frühjahrstagung fand im Juni vergangenen Jahres in der Weltkulturerbestadt Quedlinburg im Harz und die Herbsttagung im November 2018 in der Landeshauptstadt Magdeburg statt. Mit dem Jahreswechsel ist der Vorsitz turnusmäßig auf Schleswig-Holstein übergegangen. Sachsen-Anhalts Minister für Inneres und Sport, Holger Stahlknecht, zieht nach dem Jahr als IMK-Vorsitzender Bilanz: „Sachsen-Anhalt hat als Vorsitzland der Innenministerkonferenz wichtige innen- und sicherheitspolitische Impulse für die Bundesrepublik Deutschland gesetzt. Während der beiden Konferenzen wurden zahlreiche Projekte diskutiert und beschlossen, die unser Land sicherer und zukunftsfähiger machen werden.“ Stahlknecht ergänzt:

 „Sachsen-Anhalt hat sich als äußerst guter Gastgeber präsentiert. Ich danke allen Beteiligten, die am Gelingen der Konferenzen beteiligt waren. Die Beschlüsse wurden zielorientiert auf den Weg gebracht. Ich wünsche meinem Ministerkollegen HansJoachim Grote aus Schleswig-Holstein viel Erfolg und gutes Gelingen als Vorsitzender der IMK im Jahr 2019 und freue mich auf die anstehenden Konferenzen in Kiel und Lübeck.“






Wichtige Themen der IMK unter Vorsitz von Innenminister Holger Stahlknecht im Jahr 2018:
Musterpolizeigesetz

Neben der Sachausstattung der Polizei sind moderne Normen entscheidend. „Es bedarf eines
gemeinsamen rechtlichen Fundaments. Mein Verständnis endet dort, wo Gefahren nicht
bekämpft werden können, weil es unterschiedliche Gesetze gibt“, sagte Stahlknecht. Die IMK
hat deshalb das Vorhaben priorisiert und bekräftigt die Ausgestaltung eines Entwurfs für ein
Musterpolizeigesetz. Der entsprechende Beschluss soll die Projektarbeit beschleunigen und
den Zeitplan straffen.


Cyber-/Innerer Sicherheit und polizeiliche Informationssysteme

„Der Kampf gegen die Cyberkriminalität hat hohe Priorität, das verdeutlichen die Ereignisse in
der jüngsten Vergangenheit“, sagte Sachsen-Anhalts Innenminister Holger Stahlknecht. „Eine
wirkungsvolle Kriminalitätsbekämpfung ist nur möglich, wenn die Sicherheitsbehörden enger
zusammenarbeiten und sich besser vernetzen. Die polizeiliche Informationsarchitektur gilt es
zu optimieren.“ Zu sehr basiert diese auf vielen unterschiedlichen Einzelbausteinen der
Länder. „Dieser Kleinstaaterei wirkt die IMK mit dem Programm Polizei 2020 entgegen. Im
letzten Jahr wurde der Weg für ein gemeinsames Datenhaus der Polizei weiter geebnet.“


Syrien

Die Lage in Syrien beschäftigt die IMK kontinuierlich. Während der Herbsttagung in
Magdeburg wurde beschlossen, dass der Abschiebungsstopp nach Syrien bis zum 30. Juni
2019 verlängert wird. Die Bundesregierung wurde weiterhin um eine Fortschreibung der
Bewertung der Lage in Syrien gebeten. Ergibt die Fortschreibung der Lagebewertung bis zur
IMK-Frühjahrskonferenz 2019 keine grundlegende Änderung, verlängert sich der
Abschiebungsstopp nach Syrien automatisch bis zum 31. Dezember 2019. Unabhängig davon
wurde der Bundesminister des Innern gebeten, ein Konzept für den Umgang mit
ausreisepflichtigen Intensivstraftätern (insbesondere Kapitalverbrechern) aus der Arabischen
Republik Syrien vorzulegen, das u. a. Ausweisungsoptionen in Drittstaaten aufzeigt.


Antisemitismus

Auf Antrag des Vorsitzlandes Sachsen-Anhalt hat die IMK 2018 ein deutliches Zeichen gegen
Judenfeindlichkeit gesetzt. „Für Antisemitismus ist in unserer Gesellschaft kein Platz! Die
Bekämpfung ist eine gesellschaftliche Aufgabe. Staatliche und zivilgesellschaftliche
Einrichtungen und Organisationen sind gleichermaßen gefordert, antisemitischen Ansichten,
Äußerungen und Übergriffen entschieden entgegen zu treten.“ Stahlknecht fügte hinzu, „dass
Maßnahmen gegen Antisemitismus ein wichtiger Bestandteil des Engagements der Länder
und des Bundes zur Extremismusprävention sind.“ Der Antrag Sachsen-Anhalts wurde von
der IMK einstimmig beschlossen.


Waffenrechtliche Regelabfrage

„Keine Waffen in Extremistenhände“ – darüber herrscht bei den Innenministern und
-senatoren Einigkeit. „Um den Waffenbesitz von Personen aus dem extremistischen Spektrum
kontrollieren und eindämmen zu können, ist die Einholung von Informationen bei den
Verfassungsschutzbehörden zwingend notwendig“, betont Stahlknecht. Das BMI wurde
gebeten, die eingebrachte Gesetzesinitiative für eine Regelabfrage bei der Vergabe von
waffenrechtlichen Erlaubnissen zu unterstützen.