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Katrin G  ring Eckardt

Erinnerung darf nie verblassen

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Deutschen Bundestag - Sonntag, den 27. Januar 2019


Anlässlich des Tags des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus am 27.

Januar erklären die Fraktionsvorsitzenden Katrin Göring-Eckardt (Foto) und Anton

Hofreiter:


 

Am Internationalen Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus

erinnern wir an die Millionen Menschen, die von den Nazis ermordet wurden. Wir

gedenken der Jüdinnen und Juden, der Sinti und Roma, der Opfer des

rassistischen Vernichtungskrieges, der politischen Gegnerinnen und Gegner des

NS-Regimes, der Kranken und Menschen mit Behinderungen, der Kriegsgefangenen,

der Homosexuellen, der sogenannten „Asozialen“ und der Wehrmachtsdeserteure.

Wir gedenken der Opfer der Massenerschießungen, der grauenhaften Politik des

Verhungernlassens und des rassistischen Vernichtungskriegs in Osteuropa. Und

wir gedenken der Opfer der „Euthanasie“-Morde.

 

Die Erinnerung an die Massenmorde der Nationalsozialisten darf nie verblassen,

das ist und bleibt unsere politische und moralische Pflicht. Es darf keinen

Schlussstrich unter das Erinnern geben, denn die Aufarbeitung der Verbrechen

des Nationalsozialismus kann nie zu Ende sein und ragt in die Gegenwart

hinein. Erinnerung bedeutet für uns Verantwortung und Verpflichtung in der

Gegenwart - gerade angesichts der Versuche von Rechts, das offizielle Gedenken

an die Verbrechen des Nationalsozialismus im Sinne einer nationalen Identität

in Frage zu stellen. In einer Zeit eines salonfähigen Geschichtsrelativismus,

in einer Zeit eines anwachsenden Antisemitismus, in einer Zeit, in der viele

Jüdinnen und Juden in Deutschland und Europa wieder Angst haben, das Land

verlassen zu müssen, ist es wichtiger denn je, konsequent und unnachgiebig die

Lehren aus der Geschichte zu ziehen.

 

Das heißt im hier und heute jeder menschenverachtenden Politik gegen Jüdinnen

und Juden und gegen Minderheiten mit aller Kraft entgegen zu treten. Dazu

gehören verstärkte zivilgesellschaftliche Prävention ebenso wie starkes

Handeln des Rechtsstaates: Niemand darf unwidersprochen antisemitische und

rassistische Hassrede verbreiten und Menschen bedrohen und angreifen. Denn die

Erinnerung an die nationalsozialistischen Verbrechen zeigt uns nicht zuletzt,

dass Demokratie und Rechtsstaatlichkeit nichts selbstverständlich sind. Sie

müssen jeden Tag aufs Neue gegen ihre Feinde erkämpft und verteidigt werden.

Das und nichts anderes heißt es, die Verantwortung aus der Geschichte

anzunehmen.