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SAN Heute

Schulen können weiter mit Vollfinanzierung bei Gedenkstättenfahrten im Land Sachsen-Anhalt rechnen

Freitag, den 25. Januar 2019


Die erfolgreiche Kooperation zwischen der Landeszentrale für politische Bildung und der Stiftung Gedenkstätten des Landes Sachsen-Anhalt bei Gedenkstättenfahrten geht weiter. So werden die Fahrtkosten für Schulklassen bei Gedenkstättenbesuchen im Land ab 2019 dauerhaft zu 100 Prozent finanziert.

Die Zusammenarbeit zwischen der Landeszentrale für politische Bildung und der Stiftung Gedenkstätten Sachsen-Anhalt auf dem Gebiet der Gedenkstättenfahrten wird mit der neuen Förderrichtlinie der Landeszentrale, die zum Jahresbeginn 2019 in Kraft getreten ist, dauerhaft fortgesetzt. „Gedenkstättenfahrten sind ein wichtiger Teil der Erinnerungskultur und ein Beitrag gegen die zunehmende Geschichtsvergessenheit“, sagte Maik Reichel, Direktor der Landeszentrale, anlässlich des bevorstehenden Holocaust-Gedenktages am 27. Januar. „Der Besuch solcher Orte der Erinnerung bietet jungen Menschen nicht nur die Chance, etwas über die deutsche Geschichte zu lernen, sondern auch etwas über die Wirkung und unsere Verantwortung bis heute zu erfahren.“

 

In den Gedenkstätten könnten sich die Schüler an authentischen  Schauplätzen über die Verbrechen der Nazizeit und das Unrecht zu DDR-Zeiten informieren, so Kai Langer, Direktor der Stiftung Gedenkstätten Sachsen-Anhalt. „Mit der dauerhaften Regelung wollen wir für die Schulen einen verlässlichen Anreiz schaffen, damit Jugendliche sich an diesen historischen Orten mit solchen Themen auseinandersetzen können“, betonten die beiden Direktoren. Angesichts des fortgeschrittenen Alters vieler Zeitzeugen werde die Gedenkstättenpädagogik als Ergänzung zum Geschichtsunterricht zudem immer wichtiger.

 

Den Beginn der erfolgreichen Kooperation markierte das europäische Gedenkjahr 2014, in das eine Vielzahl historischer Jubiläen fiel: 100 Jahre seit Ausbruch des Ersten und 75 Jahre seit Beginn des Zweiten Weltkriegs sowie 25 Jahre seit dem Ende des „Eisernen Vorhangs“. Damals kamen Landeszentrale und Gedenkstättenstiftung überein, eine 100-prozentige Förderung von Gedenkstättenfahrten für Schulklassen aus Sachsen-Anhalt zu ermöglichen. In den Jahren 2015, 2017 und 2018 konnte die erfolgreiche Vollfinanzierung auch dank zusätzlicher Mittel, die der Landtag zur Verfügung gestellt hat, weitergeführt werden. In den vergangenen vier Jahren machten dabei fast 400 Schulen von diesem Angebot Gebrauch. Gefördert wurden die Gedenkstättenfahrten mit einer Gesamtsumme von fast 200.000 Euro.

 

In diesem Jahr wird insbesondere an den Ausbruch des Zweiten Welt-krieges vor nunmehr 80 Jahren und die Friedliche Revolution in der DDR vor 30 Jahren erinnert. Damit rücken 2019 erneut die beiden Diktaturen in Deutschland in den Mittelpunkt, deren Aufarbeitung ein wesentlicher Bestandteil der Arbeit der Landeszentrale und der Gedenkstättenstiftung ist. Viele an historischen Schauplätzen errichtete Gedenkstätten zeugen noch heute von den Gräueltaten des Nationalsozialismus und den Menschenrechtsverletzungen der SED-Diktatur. Dazu zählen nicht zuletzt die Gedenkstätte KZ Lichtenburg Prettin, die Gedenkstätte für Opfer der NS-„Euthanasie“ Bernburg, die Gedenkstätte für die Opfer des KZ Langenstein-Zwieberge, die Gedenkstätte Feldscheune Isenschnibbe Gardelegen, die Gedenkstätte ROTER OCHSE Halle (Saale), die Gedenkstätte Moritzplatz Magdeburg und die Gedenkstätte Deutsche Teilung Marienborn mit dem Grenzdenkmal in Hötensleben. Die genannten Einrichtungen verfügen über ein umfangreiches Bildungsangebot, insbesondere für Schulen.

 

Wichtige organisatorische Informationen für die Schulen:


Die Landeszentrale für politische Bildung Sachsen-Anhalt (LpB) übernimmt die Kosten für die Beförderung der Schulklassen (per Bus oder Bahn) zu 100 Prozent, solange das dafür ausgewiesene Budget ausreicht. Die Beantragung erfolgt spätestens sechs Wochen vor Beginn des Projektes bei der LpB. Das Antragsformular steht unter www.lpb.sachsen-anhalt.de Rubrik Service, Förderrichtlinie. Ansprechpartner für die Schulen in der LpB ist René Ecks, der telefonisch unter 0391/567 64 55 oder per E-Mail:rene.ecks@sachsen-anhalt.de zu erreichen ist. Er beantwortet auch mögliche Fragen. Bei einer Beförderung mit dem Bus müssen die  Schulen drei Kostenangebote einreichen. Die Besuchstermine selbst sind mit den jeweiligen Gedenkstätten abzustimmen.