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Aus dem Gerichtssaal: Gewerbsmäßiger Betrug in Wernigerode, Magdeburg und anderen Orten

Donnerstag, den 24. Januar 2019


Landgericht Magdeburg


29 KLs 622 Js 39007/14 (1/14) – 9. Strafkammer

 

2 Angeklagte

88 Adhäsionskläger (Geschädigte, die im Strafverfahren zivilrechtlichen

                               Schadensersatz fordern)

 

In dem am 11.08.2017 begonnen Prozess hat die Staatsanwaltschaft am 17.01.2018 plädiert. Für den mittlerweile 55-jährigen Angeklagten wurde eine Freiheitsstrafe von 7 Jahren und 6 Monaten gefordert. Für die 50-jährige Mitangeklagte beantragte die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 10 Monaten.

 

Folgende weitere Termine sind geplant:

 

24.01.2019   15.00 Uhr Saal B12           Plädoyer Verteidigung

28.01.2019   09.30 Uhr Saal B 12          letztes Wort des Angeklagten

07.02.2019   11.30 Uhr Saal B12           möglicherweise Urteil

 

 

Hintergrund:


Einem 55-jährigen Mann werden 192 Straftaten und einer 50-jährigen Frau 580 Straftaten vorgeworfen. Die Taten sollen sich über den Zeitraum März 2012 bis November 2015 erstreckt haben. Der Mann soll ein Anlagemodell mit dem Namen "Direktinvest Plus" vertrieben haben. Die Anleger sollen dann in dem irrigen Vertrauen auf eine sichere Geldanlage insgesamt rund 1,9 Mio € auf verschiedene Konten eingezahlt haben. Von dem Betrag soll der Angeklagte rund 1,4 Mio € auf andere Konten weitergeleitet bzw. bar abgehoben und für eigene Zwecke verwendet haben.

 

Der Angeklagte soll zudem keine Erlaubnis gehabt haben, derartige Bankgeschäfte in Form von Einlagengeschäften zu tätigen. 

 

Der angeklagten Frau soll in etlichen Fällen Zahlungen auf von ihr eingerichteten Konten von dem Mitangeklagten erhalten haben, wobei sie gewusst haben soll, dass diese Beträge durch Täuschung der Anleger über ein angeblich sicheres und gewinnbringendes Anlagemodell betrügerisch erlangt worden sein sollen.

 

Zudem soll die Angeklagte in mindestens 566 Fällen mit einem Gesamtbetrag von rund 500.000,00 € Verfügungen über Gelder vorgenommen haben, wobei sie ebenfalls gewusst haben soll, dass das Guthaben aus dem betrügerischen Anlagemodell stammte.

 

Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft soll sich der männliche Angeklagte des gewerbsmäßigen Betruges und des unerlaubten Betreibens von Bankgeschäften strafbar gemacht haben. Die Frau soll sich der gewerbsmäßigen Geldwäsche schuldig gemacht haben.