Die ständige Impfkommission (STIKO) am
Robert-Koch-Institut hat Mitte Dezember die Impfung gegen Herpes Zoster (Gürtelrose)
empfohlen. Bevor diese Impfung auch Kassenleistung wird, muss jedoch die
Entscheidung der übergeordneten Behörde, des Gemeinsamen Bundesausschusses
(G-BA), abgewartet werden. Dies kann bis zu einem halben Jahr dauern. Die SBK
hat sich dazu entschlossen, sofort zu handeln und übernimmt schon jetzt die
Kosten für diese Impfung.
Wer kann sich impfen lassen?
Für Menschen ab 60 Jahren soll die
Gürtelrose-Schutzimpfung mit dem Totimpfstoff „Shingrix“ zur Standardimpfung
werden. Menschen mit einer schweren Grundkrankheit oder Immunschwäche sollen
schon ab einem Alter von 50 Jahren einer Gürtelrose vorbeugen
(Indikationsimpfung). Zu dieser Gruppe gehören zum Beispiel Menschen mit:-
Angeborener oder erworbener Immundefizienz oder Immunsuppression - HIV-Infektion
- Rheumatoider Arthritis - Systemischem Lupus erythematodes - Chronisch
entzündlichen Darmerkrankungen - Chronisch obstruktiven Lungenerkrankungen oder
Asthma bronchiale - Chronischer Niereninsuffizienz - Diabetes mellitus
Warum sollte geimpft werden?
Herpes Zoster ist nicht nur schmerzhaft, sondern kann
auch Spätfolgen nach sich ziehen. Die äußeren Anzeichen, ein bläschenartiger
Hautausschlag und Rötungen, verklingen nach mehreren Wochen. Doch bei einigen
der Patienten verbleibt ein Nervenschmerz im betroffenen Hautareal. Diese
sogenannte Postherpetische Neuralgie bzw. der Post-Zoster-Schmerz kann Monate
bis Jahre anhalten und das Wohlbefinden der Betroffenen stark einschränken.
Sofortige Kostenübernahme
Versicherte der SBK, die zum betroffenen Personenkreis
gehören, können sich ab sofort impfen lassen und die Kosten bei der SBK zur
Erstattung einreichen. Alle Informationen dazu gibt es hier: https://www.sbk.org/beratung/leistungen/gesund-bleiben/impfungen/guertelrose-impfung/
Text – Quelle: SBK