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Katja Mast (SPD) zur mündlichen Verhandlung vom BVerfG zu Hartz-IV-Sanktionen

Dienstag, den 15. Januar 2019


Statement der stellvertretenden Vorsitzenden der SPD-Bundestagsfraktion, Katja Mast (Foto), zur mündlichen Verhandlung vom BVerfG zu Hartz-IV-Sanktionen:

 

„Wir begrüßen, dass das Bundesverfassungsgericht nun Klarheit schafft.


Nur über Sanktionen zu reden verengt allerdings den Blick: Wir brauchen vielmehr einen Kurswechsel in der gesamten Sozial- und Arbeitsmarktpolitik: Keiner soll sich mehr sorgen, langfristig arbeitslos zu werden und im Hartz-IV-System stecken zu bleiben. Die SPD will Solidarität statt Ellenbogen. Es ist zwar einleuchtend, dass durch Steuergeld finanzierte Leistungen mit Mitwirkungspflichten verknüpft sind und deren Nichteinhalten sanktioniert wird. Wir sind aber gegen einen Sanktionsfetischismus und dagegen, die Systeme immer von den Wenigen zu denken, die sie missbrauchen wollen.

 

Sanktionen müssen erstens zurückgenommen werden können. Sanktionen dürfen zweitens nicht zu Obdachlosigkeit führen, weshalb wir gegen die Kürzung von Mietkosten sind. Und drittens müssen Jugendliche dem gleichen Sanktionsrecht unterliegen wie Erwachsene. Das will die SPD schon lange. Wenn das Bundesverfassungsgericht nun hilft, dass sich das ändert, ist das gut. Notwendige Kurswechsel in den Sozialversicherungen, damit Menschen erst gar nichts arbeitslos werden, haben wir mit den Qualifizierungschancengesetz eingeleitet. Mit dem sozialen Arbeitsmarkt schaffen wir zudem echte Jobperspektiven für diejenigen, die schon lange arbeitslos sind.“