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Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt: Massenbetrug mit FlixBus-Tickets

Magdeburg, den 15. Januar 2019


- Betrüger nutzen bei der Buchung einer Busfahrt mit FlixBus die Identität unbeteiligter Verbraucher

- Betroffene erfahren erst durch Mahnung eines Inkassodienstleisters von angeblich offenen Forderungen 

- Verbraucherzentrale rät dringend zur Anzeige

- Verbraucher muss keine Leistung zahlen, die er nicht in Anspruch genommen hat 


Zahlreiche Verbraucher aus Sachsen-Anhalt sind zu Recht verärgert. Sie erhalten Rechnungen des Inkassodienstleisters von FlixBus, obwohl sie zu keinem Zeitpunkt mit dem Unternehmen gefahren sind. Die Forderungssummen sind nicht unerheblich, plus Mahngebühren und Rücklastschriftgebühren. Sogar ein Schufa-Eintrag wird angedroht.


Was ist hier passiert? Es sind Personen namentlich in der Forderungsaufstellung benannt und mit dem Flixbus unterwegs gewesen, ohne selbst zu bezahlen. Und es wurden ganz offensichtlich Daten von unbeteiligten Verbrauchern genutzt, um die Buchung zu veranlassen. Die Betroffenen selbst erfahren allerdings erst durch eine erste schriftliche Mahnung von den angeblichen Forderungen und dem Missbrauch ihrer Daten.

Hier heißt es richtig zu reagieren: Eine Leistung, die man selbst nicht in Anspruch genommen hat, muss man natürlich auch nicht bezahlen. Der Gang zur Polizei zwecks Anzeigenerstattung wegen des Verdachtes des Betruges ist dringend angeraten und sollte die erste notwendige Maßnahme sein. Das Inkassounternehmen muss natürlich in der Folge über die Anzeigenerstattung samt Tagebuchnummer informiert werden. Damit dürfte sich das Problem für den betroffenen Verbraucher erledigt haben.

Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt hat FlixBus aufgefordert die eigenen Sicherungsmaßnahmen im Buchungssystem zu verbessern.