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Verena Bentele VdK 1

VdK fordert Pflegepersonenzeit und Pflegepersonengeld

Donnerstag, den 27. Dezember 2018


Verband will den größten privaten „Pflegedienst“ stärken

Der Sozialverband VdK hat ein Konzept gegen die hohe Belastung privat Pflegender vorgelegt. Die häusliche Betreuung von Angehörigen oder Freunden ist eine gesellschaftlich wichtige Aufgabe, die gefördert werden muss. Die aktuellen Gesetze für Pflegende kritisiert VdK-Präsidentin Verena Bentele (Foto) als unzureichend. Das Konzept des VdK sieht vor, dass mehr Personen als bisher eine Auszeit für die Pflege nehmen können. Diese soll auch länger dauern können als bislang. In dieser Zeit erhalten Pflegende eine Lohnersatzleistung. Vorbilder des Konzepts sind die „Elternzeit“ und das „Elterngeld“ für Mütter und Väter. 

„Viele privat Pflegende sind körperlich und psychisch stark belastet. Auch machen sie oft berufliche Abstriche und nehmen finanzielle Einbußen bei Einkommen und Renten in Kauf, um andere zu pflegen. An der schwierigen Situation Pflegender ändern die aktuell geltenden Gesetze kaum etwas“, erklärt Verena Bentele, Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland. 
Das Konzept des VdK orientiert sich an der „Elternzeit“ und am „Elterngeld“. Denn so wie Mütter und Väter bei der Betreuung ihrer Kinder, leisten auch Menschen, die sich um Pflegebedürftige kümmern, eine gesellschaftlich unverzichtbare Arbeit.

Mehr Zeit für Pflegende: Die Pflegepersonenzeit des VdK 

Analog der Elternzeit ist die Pflegepersonenzeit eine teilweise oder vollständige Freistellung von der Arbeit, auf die Pflegende einen Rechtsanspruch haben. Man kann also, anders als bisher, unabhängig etwa von der Betriebsgröße eine Pflege-Auszeit nehmen. Damit erweitert sich der Kreis der Anspruchsberechtigten.

Pflegende dürfen sich pro Pflegebedürftigen, um den sie sich kümmern, drei Jahre und damit länger als bislang freistellen lassen. Man kann sich die Betreuung auch mit einer Person teilen, die Pflegepersonenzeit beträgt dann sechs Jahre pro Pflegebedürftigem insgesamt. 


Um die Pflegepersonenzeit nutzen zu können, muss man nicht unbedingt Angehörige pflegen, es können auch Freunde oder Nachbarn sein. Dies entspricht heutigen gesellschaftlichen Strukturen.

Bedingungen für den Anspruch auf die Pflegepersonenzeit sind: Pflegende müssen sich um einen Pflegebedürftigen kümmern, der einen Pflegegrad von mindestens 2 hat und zu Hause lebt. Zur Unterstützung darf man einen ambulanten Pflegedienst beauftragen. Pflegende müssen auch mindestens zehn Stunden in der Woche pflegen, verteilt auf zwei Tage, und sie dürfen maximal 30 Wochenstunden arbeiten.

Mehr Geld für Pflegende: Das Pflegepersonengeld des VdK 

„Wer die Pflegepersonenzeit nutzt, soll Anspruch auf eine Lohnersatzleistung haben, analog dem 'Elterngeld'“, erklärt VdK-Präsidentin Verena Bentele. „Diese Leistung heißt in unserem Konzept 'Pflegepersonengeld‘. Das ist für Pflegende eine große finanzielle Hilfe, denn bisher können Pflegende Auszeiten für Pflege nur über zinslose Darlehen finanzieren.“


Das Pflegepersonengeld des VdK beträgt 65 bis 100 Prozent des vorherigen Nettolohns der Pflegenden, mindestens 300 Euro und höchstens 1800 Euro pro Monat. Man kann es maximal zwölf Monate beziehen. Betreuen zwei Pflegende einen Pflegebedürftigen, liegt die Bezugsdauer bei 14 Monaten insgesamt.


„Das Pflegepersonengeld soll nach unserem Konzept aus Steuermitteln finanziert werden“, sagt Verena Bentele. „Die Ausgaben dafür betragen nach Berechnungen des VdK pro Jahr 4,3 Milliarden Euro. Deutschland ist ein reiches Land und kann sich die Unterstützung Pflegender auch etwas kosten lassen.“


Foto: Verena Bentele | © Susie Knoll