header-placeholder


image header
image
soft air pistole

Zoll News: 120 Softairpistolen sichergestellt

Dienstag, den 25. Dezember 2018


Zoll am Frankfurter Flughafen kontrollierte Frachtsendung aus Hongkong


Zum Schutz der Allgemeinheit wirkt der Zoll bei der Überwachung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs in Bezug auf Schusswaffen und Munition mit.

Bereits am 15. November 2018 stellten Bedienstete des Hauptzollamts Frankfurt am Main in einer Frachtsendung aus Hongkong 120 Softairpistolen mit weniger als 1,6 Joule und ohne vorgeschriebene Prüfkennzeichnung sicher. Softairpistolen mit mehr als 0,5 Joule benötigen nach dem deutschen Waffengesetz eine Kennzeichnung (F im Fünfeck). Ist diese Kennzeichnung nicht vorhanden, werden sie wie scharfe Schusswaffen nach dem Waffengesetz behandelt.

Empfänger der Sendung war eine Firma in Belgien. Da die nach dem Waffengesetz vorgeschriebene Verbringungsgenehmigung zum Zeitpunkt der Einfuhr nicht vorlag, wurde die Sendung zur weiteren Prüfung sichergestellt. Das Zollfahndungsamt Frankfurt am Main führt weitere Ermittlungen.


Hintergrund

Im Jahr 2017 kam es am Frankfurter Flughafen in 282 Fällen zur Sicherstellung von 807 einzelnen Waffen und Munition. Darunter waren 477 erlaubnispflichtige Schusswaffen, 208 verbotene Waffen und 32 Stück Munition. Dabei handelte es sich meistens um gewerbliche Durchfuhrsendungen, bei denen die waffenrechtlichen Genehmigungen zunächst fehlten.

Die verbotenen Waffen wurden zumeist in der Kurierfracht oder per Postsendung via Internet bestellt. Zu nennen sind hier zum Beispiel Elektroschockgeräte, die wie Taschenlampen aussahen, Butterflymesser, Schlagringe und Würgehölzer.


Foto: Beschlagnahmte Soft-Air-Pistole / Zoll