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„Das ist ein Zementkragen für die finanzschwachen Länder“

Freitag, den 14. Dezember 2018


Dalbert spricht im Bundesrat zur Debatte um die Grundgesetzänderung

 

Berlin. Sachsen-Anhalts stellvertretende Ministerpräsidentin und Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft und Energie, Prof. Dr. Claudia Dalbert (Foto), hat heute im Bundesrat zur Änderung des Grundgesetzes gesprochen. In ihrem Redebeitrag äußerte sie sich sehr kritisch zu den vom Bundestag beschlossenen Änderungen und kritisierte, dass  der Vorschlag der Länder zur Ergänzung der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) nicht berücksichtigt wurde. Sie sagte:

 

„Wir wollen ausdrücklich, dass sich Bund und Länder gemeinsam um die zentralen Zukunftsfragen kümmern. Dazu zählt natürlich auch die digitale Infrastruktur. Doch die vom Bundestag beschlossene Änderung hat mit dem Digitalpakt nichts zu tun. Was jetzt auf dem Tisch liegt, ist nicht einmal mehr ein Goldener Zügel, sondern ein Zementkragen, insbesondere für die finanzschwachen Länder.“

 

„In Deutschland leben etwa 80 Prozent der Menschen im ländlichen Raum. Der Erhalt der ländlichen Räume erfordert ein Lebens- und Wohnumfeld, das die nötigen Infrastrukturen und eine vergleichbare Lebensqualität ermöglicht. Die GAK in ihrer jetzigen Form muss weiterentwickelt werden. Die Anforderungen an den ländlichen Raum haben sich verändert. Die Modifizierung der GAK um den Aspekt der ländlichen Entwicklung ist längst überfällig, um genau die rechtliche Klarheit schaffen, die bei Fördermaßnahmen für ländliche Versorgungsstrukturen und Entwicklung benötigt wird. Der Bundesrat hat seinerzeit am 06. Juli 2018 im ersten Durchgang einstimmig dieses Anliegen an die Bundesregierung getragen. Dieses starke Signal aller Länder muss im Vermittlungsverfahren aufgegriffen werden.“

 

Die Rede von Prof. Dr. Claudia Dalbert im Wortlaut:

 

Bereich Bildung

 

Die Landesregierung von Sachsen-Anhalt hat das Ziel bekräftigt, das sogenannte Kooperationsverbot in Bildungsfragen durch eine Änderung des Grundgesetzes abzuschaffen. Sogar im Koalitionsvertrag haben wir dieses Ziel festgeschrieben.

An diesem Ziel halten wir fest. Wir wollen ausdrücklich, dass sich Bund und Länder gemeinsam um die zentralen Zukunftsfragen kümmern. Dazu zählt natürlich auch die digitale Infrastruktur.

Aber: Der bisherige Vorschlag des Bundestages ist in der jetzigen Fassung nicht zustimmungsfähig. Die finanziellen Lasten würden die Länder überfordern.

Was jetzt auf dem Tisch liegt, ist nicht einmal mehr ein Goldener Zügel, sondern ein Zementkragen, insbesondere für die finanzschwachen Länder.

 

Aus diesem Grund wird sich Sachsen-Anhalt dafür einsetzen, im Vermittlungsausschuss eine zeitnahe Lösung für die geplante Grundgesetzänderung auf den Weg zu bringen.

 

Gleichzeitig bekennt sich Sachsen-Anhalt zum Digitalpakt Schule.

An den inhaltlichen Elementen des Digitalpakts gibt es keinen Zweifel. Die Länder haben sich in der KMK am 06. Dezember klar zum Digitalpakt bekannt. Bei allen derzeitigen Diskussionen um die geplante Grundgesetzänderung, darf der Digitalpakt nicht auf der Strecke bleiben. Es liegt eine konkrete Verwaltungsvereinbarung für den Digitalpakt vor. Dort sind sowohl Aufgaben als auch Finanzierungsfragen klar definiert. Sachsen-Anhalt steht bereit, den Digitalpakt in dieser Form auf den Weg zu bringen.

Die KMK hat sich dafür ausgesprochen, alle verfassungsrechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, den Digitalpakt auf den Weg zu bringen. Die Debatte um die  Grundgesetzänderung sollte vom Digitalpakt gelöst werden. Das darf kein Tabu sein. Wichtig ist, dass der Digitalpakt kommt - und zwar schnell.

 

GAK-Erweiterung (Art. 91 a)

 

Auch in einem anderen Themenfeld wurden die Bedürfnisse der Länder ignoriert.

Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme vom 6. Juli 2018 einstimmig eine Ergänzung der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) um die ländliche Entwicklung gefordert.

Auch dies wurde nicht berücksichtigt.

 

Ob am Ende die GAK um die ländliche Entwicklung ergänzt wird oder die GAK dahingehend modifiziert wird, dass angemessene Versorgungsstrukturen gewährleistet werden können, kann Gegenstand der Erörterung im Vermittlungsverfahren sein.

 

Klar ist: Die Modifizierung der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur (Art.  91 a Abs. 1 Nr. 2 GG) würde genau die rechtliche Klarheit schaffen, die bei Fördermaßnahmen für ländliche Versorgungsstrukturen und Entwicklung benötigt wird.

Denn: In Deutschland leben etwa 80 Prozent der Menschen im ländlichen Raum. Der Erhalt der ländlichen Räume erfordert ein Lebens- und Wohnumfeld, das die nötigen Infrastrukturen und eine vergleichbare Lebensqualität ermöglicht.

Die GAK in ihrer jetzigen Form muss weiterentwickelt werden. Die Anforderungen an den ländlichen Raum haben sich verändert. Die Modifizierung der GAK um den Aspekt der ländlichen Entwicklung ist längst überfällig.

Mit der durch den Bundesrat eingebrachten Änderung des Grundgesetzes könnte das Maßnahmenspektrum der GAK um integrierte Ansätze für ländliche Räume als Lebens,-   Wirtschafts-, Erholungs- und Naturraum weiterentwickelt werden.

 

Meine Damen und Herren,

der Bundesrat hat seinerzeit am 06. Juli 2018 im ersten Durchgang einstimmig dieses Anliegen an Bundesregierung und Bundestag getragen. Dieses starke Signal aller Länder muss im Vermittlungsverfahren aufgegriffen werden.

Die Weiterentwicklung der GAK wäre für die Länder eine echte Hilfe.

 

Vielen Dank.“


 

Hintergrund:


Im Bundestag wurde über eine Änderung des Artikel 104b des Grundgesetzes eine Regelung getroffen, die den Ländern eine 50 prozentige Kofinanzierung bei Kooperationen mit dem Bund auferlegt. Mit dieser Änderung wurden die Länder überrascht, denn sie war vorab mit den Ländern nicht abgestimmt. Durch den Beschluss des Bundestages werden insbesondere finanzschwache Länder benachteiligt, da sie für Kooperationen mit dem Bund die 50 Prozent der Kosten nicht finanzieren können. Dies beträfe nicht nur den Bereich Bildung, sondern z.B. auch die Finanzierung von Radwegen oder städtebauliche Maßnahmen.