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csm Portrait Staatssekretaer Willingmann Copyright MW Andreas Lander 3952072f4e

Willingmann begrüßt geplante Neuregelungen zur Studienplatzvergabe im Fach Medizin

Magdeburg, den 7. Dezember 2018


KMK beschließt Entwurf für Staatsvertrag / Neue Eignungsquote


Die Weichen für eine Neuregelung der Zulassung zum Medizinstudium sind gestellt: Die Kultusministerkonferenz (KMK) hat sich am Donnerstag dieser Woche auf den Entwurf eines Staatsvertrages zwischen den Ländern geeinigt. Hintergrund ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Dezember 2017 – danach müssen einige Elemente der Studienplatzvergabe bis Ende 2019 neu geregelt werden.

 

Vor dem Hintergrund begrenzter Kapazitäten werden die Studienplätze für Medizin, Zahnmedizin, Tiermedizin und Pharmazie bislang nach besten Abiturnoten (20%), Wartezeit (20%) und Auswahlverfahren der Universitäten (60%) vergeben. Nach dem KMK-Beschluss sollen die Studienplätze künftig wie folgt vergeben werden:

 

              Per Vorabquote von bis zu 20% der insgesamt zur Verfügung stehenden Studienplätze – in Sachsen-Anhalt soll diese Quote künftig auch für angehende Landärzte zur Verfügung stehen;


              Die verbleibenden Studienplätze werden vergeben:

o   nach besten Abiturnoten (30%),

o   nach Auswahlverfahren der Universitäten (60%) sowie

o   nach einer neuen Eignungsquote (10%), bei welcher die konkrete Abiturnote keine Rolle spielen wird.

 

Wissenschaftsminister Prof. Dr. Armin Willingmann begrüßt die Einigung: „Der vorliegende Länder-Entwurf wird die Vergabe der Medizin-Studienplätze in Deutschland gerechter und transparenter machen. Besonders wichtig ist mir, dass neben der Abitur-Note künftig verstärkt auch soziale Kompetenzen und praktische Erfahrungen in Gesundheitsberufen berücksichtigt werden. Wer zum Beispiel über eine Ausbildung zur Krankenpflegerin oder zum Rettungssanitäter verfügt, hat nicht nur berufsbezogene Kenntnisse und Fähigkeiten erworben, sondern auch nachgewiesen, wie ernst es ihr oder ihm ist, in einem Gesundheitsberuf zu arbeiten. Ich werde mich persönlich weiter dafür einsetzen, dass solche Kompetenzen bei der Studienplatzvergabe an unseren Hochschulen noch stärker berücksichtigt werden.“

 

Eine Studienplatzvergabe nach reinen Wartesemestern soll es dagegen künftig nicht mehr geben. Bisherige Wartezeiten werden in einer Übergangsfrist von zwei Jahren ergänzend neben anderen Auswahlkriterien innerhalb der neu geschaffenen Eignungsquote besonders berücksichtigt.

 

Der Staatsvertrag soll frühestens auf das Vergabeverfahren zum Sommersemester 2020 Anwendung finden. Dem Entwurf des Staatsvertrages müssen noch die Finanzminister sowie die Ministerpräsidenten der Länder zustimmen.

 

Hintergrund:

In Sachsen-Anhalt studieren im Wintersemester 2018/19 insgesamt 429 Menschen im ersten Semester Humanmedizin, davon 236 an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg und 193 an der Otto-von-Guericke-Universität. Hinzu kommen in Halle 40 Studierende der Zahnmedizin.