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Bundestag

Heute im Bundestag: 20 Prozent arbeiten zum Niedriglohn

Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Fr., 7. Dezember 2018

  1. 20 Prozent arbeiten zum Niedriglohn
  2. Integration von Flüchtlingen an Unis
  3. Integra hilft Flüchtlingen an Unis
  4. Rahmenprogramm Gesundheitsforschung


01. 20 Prozent arbeiten zum Niedriglohn

Arbeit und Soziales/Antwort

Berlin: (hib/CHE) Rund 20 Prozent (4,17 Millionen) der sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten in Deutschland arbeiteten 2017 für einen Lohn unterhalb der sogenannten Niedriglohnschwelle. Diese lag für Deutschland in Anlehnung an eine Definition der OECD bei 2.139 Euro, also bei zwei Drittel des Medianeinkommens aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten der "Kerngruppe" (Vollzeitbeschäftigte; ohne Auszubildende und Beschäftigte mit Sonderregelungen). Das geht aus der Antwort (19/6067) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/5340) der Fraktion Die Linke hervor.

Das Medianeinkommen der Vollzeitbeschäftigten der Kerngruppe lag demnach 2017 bei 3.209 Euro. Unterschieden nach Ost und West lag das Medianeinkommen im Westen des Landes bei 3.339 Euro und im Osten bei 2.600 Euro. Für Frauen lag es bei 2.920 Euro und für Männer bei 3.372 Euro. Das Medianeinkommen (das mittlere Einkommen) ist das Einkommen, bei dem es genauso viele Menschen mit einem höheren wie mit einem niedrigeren Einkommen gibt. Es ist nicht zu verwechseln mit dem Durchschnittseinkommen.



02. Integration von Flüchtlingen an Unis

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Antwort

Berlin: (hib/ROL) Das Programm "Welcome" erreicht durch die gezielte Ergänzung ehrenamtliche Engagements eine hohe Hebelwirkung und Effizienz. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/6185) auf die Kleine Anfrage der FDP (19/5716). Mit den Programm unterstützt der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) Flüchtlinge bei der Eingliederung an deutschen Hochschulen.

Das "Welcome-Programm" sei als lernendes und flexibles Programm angelegt, welches durch ein Monitoring begleitet werde. Ungefähr zehn Prozent der sich engagierenden Studenten hätten selbst einen Fluchthintergrund und selbst Welcome-Initiativen durchlaufen. Nun gäben sie ihre Erfahrungen an ihre deutschen und internationalen Kommilitonen weiter. Dies vertiefe ihre Erfahrung sozialer Teilhabe und mache sie zu Multiplikatoren und Vorbildern für eine gelingende Integration. Internationale, interkulturelle und Praxiserfahrungen der Studenten sowie die Internationalisierung und gesellschaftliche Verantwortungsübernahme von Hochschulen seien durch das Programm gestärkt worden.

Mittel des Programms "Welcome" dürfen für Personalmittel (studentische Hilfskräfte im Bachelor- und Masterstudium) sowie Sachmittel zur Projektdurchführung und -betreuung verausgabt werden. Die über 600 Welcome-Initiativen an rund 160 Hochschulen erreichten 2016 über 50.000, 2017 über 35.000 Geflüchtete. Dies sei teils über breit angelegte Veranstaltungen, teils in personalintensiver Einzelbetreuung geschehen. Die Verringerung im Jahr 2017 erkläre sich aus der Abnahme großer einführender Informationsveranstaltungen sowie der verbesserten Orientierung der Geflüchteten. Zudem verleihe das Bundesministerium für Bildung und Forschung gemeinsam mit dem Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) seit 2017 jährlich den Welcome-Preis an drei besonders herausragende Initiativen. Dabei würden Preisgelder in Höhe von 10.000, 5.000 und 3.000 Euro anfallen, die zusätzlich für Zwecke der jeweils ausgezeichneten Initiative verausgabt werden können.

.Anpassungen des Programms und seiner Zielgruppen seien in Abhängigkeit von der weiteren Entwicklung des Flucht- und Migrationsgeschehens möglich. Der Koalitionsvertrag für die 19. Legislaturperiode sehe unter anderem vor, die Förderung deutscher Hochschulen für geflüchtete Studenten fortzuführen. Über die künftige Ausrichtung und den Umfang der Maßnahmen sei noch nicht abschließend entschieden worden.



03. Integra hilft Flüchtlingen an Unis

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Antwort

Berlin: (hib/ROL) Die Bundesregierung verfolgt das Ziel, akademische Potenziale Geflüchteter frühzeitig zu nutzen, ihre Talente zu entwickeln und zwar unabhängig davon, ob sie dauerhaft in Deutschland bleiben werden. Mit den Programmen "Integra" unterstützt der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) Flüchtlinge bei der Eingliederung an deutschen Hochschulen. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/6184) auf die Kleine Anfrage (19/5715) der FDP.

Das Programm "Integra" vermittle Sprach- und Fachkurse, um ein Studium erfolgreich aufnehmen zu können. Die International Offices der Hochschulen berieten und betreuten studieninteressierte Flüchtlinge bei der Orientierung in einem Hochschulsystem, auf das sie sich anders als andere internationale und deutsche Studierende nicht hätten vorbereiten können, und stünden auch in Kontakt mit externen Ansprechpartnern wie Ausländerbehörden und Jobcentern. Synergieeffekte entstünden durch das "Welcome-Programm" des DAAD. Dieses fördere studentische Initiativen, die das Ziel haben, Geflüchtete beim Einstieg in die akademische Welt zu unterstützen. Das "Welcome-Programm" sei damit eine zielführende Ergänzung zu "Integra".

Der Schwerpunkt der Maßnahmen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung liege vor allem auf der Überprüfung ihrer Studierfähigkeit, studienvorbereitenden und studienbegleitenden Sprach-, Fach- und Methodenkursen an Hochschulen und Studienkollegs sowie auf der Begleitung durch studentische Freiwillige. Die Angebote stünden allen Asylbewerbern und Schutzberechtigten offen. Die Hochschulzugangsgesetze der Länder ermöglichten Flüchtlingen einen Hochschulzugang unabhängig von Herkunftsland und Stand des Asylverfahrens. Geflüchtete, die ein Studium an einer deutschen Hochschule aufnehmen wollen, müssen eine Hochschulzugangsberechtigung (HZB) besitzen, sowie über akademische Deutschkenntnisse auf hohem Niveau verfügen. Besitze eine Person keine direkte HZB, weil ihre ausländische HZB nicht vollständig anerkannt werde, bestehe die Möglichkeit, einen Vorbereitungskurs an einem Studienkolleg zu besuchen. Ein Beschluss der Kultusministerkonferenz (KMK) vom 3. Dezember 2015 ermögliche geflüchteten Studienbewerbern mit unvollständigen Zeugnissen, ihre Studierfähigkeit in einem dreistufigen Verfahren nachzuweisen.

Für geflüchtete Studieninteressierte stelle der Erwerb der erforderlichen akademischen Deutschkenntnisse - in der Regel auf dem hohen Niveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) - die größte Hürde auf dem Weg in ein Studium an einer deutschen Hochschule dar. Darüber hinaus berichten die Hochschulen von einem hohen Beratungsbedarf aufgrund der Unkenntnis des deutschen Hochschulsystems, sowie die Beseitigung verbleibender fachlicher Lücken sowie Probleme bei der Finanzierung von Fahrtkosten und Lebensunterhalt. Weitere Hürden bildeten die mangelnde Transparenz bei Verfahren des Hochschulzugangs, Auflagen von Jobcentern, aufenthaltsrechtliche Fragen und psychische Probleme.



04. Rahmenprogramm Gesundheitsforschung

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Unterrichtung

Berlin: (hib/ROL) Mit Forschung und Innovation will die Bundesregierung Gesundheit und die Lebensqualität der Menschen verbessern. Der medizinische Fortschritt soll rascher zu den Patienten gebracht werden und den Standort Deutschland in der Gesundheitsforschung an die internationale Spitze führen. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Unterrichtung zum "Rahmenprogramm Gesundheitsforschung der Bundesregierung" (19/6221).

Gesund und lange leben, dafür seien in Deutschland die Voraussetzungen besser als jemals zuvor: Die Lebenserwartung habe sich durch verbesserte Lebensbedingungen und gute medizinische Versorgung in den vergangenen hundert Jahren annähernd verdoppelt. Einst gefürchtete Krankheiten, wie etwa die Kinderlähmung, seien dank umfassender Impfprogramme in Deutschland ausgerottet. Bei anderen Erkrankungen sei es gelungen, die Zahl der Todesfälle deutlich zu reduzieren.

Doch auch im 21. Jahrhundert stehe die Medizin vor zahlreichen Herausforderungen. Altersassoziierte und lebensstilbedingte Volkskrankheiten wie Krebs, Diabetes oder Demenz würden zunehmen. Weltweit seien die Menschen mit neuen Krankheitserregern konfrontiert, die häufig von Tier zu Mensch übertragen werden würden und sich aufgrund der stetig wachsenden globalen Mobilität rasch verbreiten können. Die Umwelt und ihre Belastung, etwa durch Feinstaub oder Lärm, hätten großen Einfluss darauf, wie gesund, vital und zufrieden die Menschen seien.

Mit dem neuen Rahmenprogramm will die Bundesregierung die Gesundheitsforschung stärken, damit diese den großen gesundheitlichen Herausforderungen der Zeit erfolgreich begegnen und den Innovationsstandort Deutschland voranbringt. Die heutige Gesundheitsforschung sei von einem enormen Wissenszuwachs, einer kontinuierlichen Entwicklung neuer Technologien und immer kürzeren Innovationszyklen geprägt. Durch Globalisierung, Digitalisierung und die demografische Entwicklung befänden sich Gesellschaft und Forschung inmitten eines tiefgreifenden gesellschaftlichen Wandels. Diese stetigen und raschen Veränderungen machten es notwendig, das Rahmenprogramm Gesundheitsforschung der Bundesregierung flexibel und offen anzulegen - es könne heute nicht mehr über Jahre festgeschrieben werden. Zugleich biete es die Möglichkeit, forschungspolitische Schwerpunkte an aktuelle wissenschaftliche Gegebenheiten und relevante gesellschaftliche Entwicklungen anzupassen.

Das Programm gliedere sich in zwei Leitlinien und drei Handlungsfelder. Die Leitlinien "Der Mensch im Mittelpunkt" und "Personalisierung und Digitalisierung als Schlüssel" seien eng miteinander verwoben. Mit der Leitlinie "Der Mensch im Mittelpunkt" soll der Zugang zu wirksamen Gesundheitsinnovationen für alle Menschen zur Richtschnur der Forschungsförderung werden. Dabei sollen auch die Bedürfnisse der Menschen in Entwicklungsländern berücksichtigt werden, sowie die wachsenden grenzüberschreitenden Gesundheitsrisiken und die enge Verknüpfung der Gesundheit von Mensch, Tier und Umwelt ("One Health"-Ansatz). Mit dem Programm "Personalisierung und Digitalisierung" sollen diese zum Schlüssel für den medizinischen Fortschritt werden und es soll auf ihre Anwendung im Versorgungssystem hingewirkt werden, ein gesellschaftlicher Dialog über die ethischen und sozialen Dimensionen soll möglich werden.

In ihrer Unterrichtung beschreibt die Bundesregierung drei Handlungsfelder. Mit dem ersten Handlungsfeld "Forschungsförderung - Krankheiten vorbeugen und heilen" will die Bundesregierung Volkskrankheiten entschlossen bekämpfen. Krebs und psychische Erkrankungen sollen dabei einen Schwerpunkt bilden. In der Public-Health-Forschung sollen Präventions- und Versorgungsmodelle auf verschiedene Bevölkerungsgruppen ausgerichtet werden. Bei den globalen medizinischen Forschungsaufgaben sollen internationale Kooperationen eingegangen werden. Ebola oder Antibiotikaresistenzen kennen keine Grenzen, betont die Bundesregierung. Beim Handlungsfeld "Innovationsförderung" sollen Gesundheitsinnovationen vorangetrieben werden. Mit der "Strukturförderung - Forschungsstandort stärken", will die Bundesregierung die Vielfalt des deutschen Wissenschaftssystems stärken.


Foto: Bundesregierung / Bergmann