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SAN Heute

Pro-Kopf-Arbeitszeit 2017 in Sachsen-Anhalt mit 1 421 Stunden wieder über Bundesdurchschnitt

Donnerstag, den 6. Dezember 2018


In Sachsen-Anhalt wurden im Jahr 2017 von den 1,009 Mill. Erwerbstätigen 1 433,8 Mill. Arbeitsstunden geleistet. Damit betrug die Pro-Kopf-Arbeitszeit je Erwerbstätigen durchschnittlich 1 421 Stunden.

Wie das Statistische Landesamt nach neuesten vorläufigen Berechnungen des Arbeitskreises „Erwerbstätigenrechnung des Bundes und der Länder“ heute mitteilt, stieg das gesamtwirtschaftliche Arbeitsvolumen, welches die tatsächlich geleistete Arbeitszeit aller Erwerbstätigen umfasst, gegenüber dem Vorjahr um 1,6 Mill. Stunden auf 1 433,8 Mill. Stunden (+0,1 %) an. Gleichzeitig nahm die Zahl der Erwerbstätigen im Jahresdurchschnitt 2017 um 1 500 Personen auf 1,009 Mill. Personen (+0,2 %) zu. 

Nach der Stellung im Beruf betrachtet, sank die Zahl der geleisteten Arbeitsstunden bei den Selbstständigen und mithelfenden Familienangehörigen um 5,3 Mill. Stunden auf 175,0 Mill. Stunden (-2,9 %). Ursache hierfür war hauptsächlich der Rückgang um 2 500 Personen (-2,8 %). Bei den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern stieg die Zahl der geleisteten Arbeitsstunden um 6,9 Mill. Stunden auf 1 258,8 Mill. Stunden (+0,5 %). 

Die Arbeitnehmerzahl nahm gleichzeitig um 4 000 Personen (+0,4 %) zu. Im Jahr 2017 betrug die Pro-Kopf-Arbeitszeit der Erwerbstätigen mit 1 421 Stunden genauso viel wie im Vorjahr, aber 61 Stunden mehr als im Bundesdurchschnitt. Bei den Selbstständigen und mithelfenden Familienangehörigen lag die Pro-Kopf-Arbeitszeit bei 1 996 Stunden, das waren 3 Stunden weniger als im Vorjahr, jedoch 69 Stunden mehr als im Bundesdurchschnitt. Je Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer betrug die durchschnittliche geleistete Jahresarbeitszeit 1 366 Stunden, 2 Stunden mehr als im Vorjahr und 66 Stunden mehr als im Bundesdurchschnitt.  

Nach Wirtschaftsbereichen betrachtet, entwickelte sich das Arbeitsvolumen der Erwerbstätigen in Sachsen-Anhalt sehr unterschiedlich. Während es in den Bereichen Land- und Forstwirtschaft, Fischerei (+1,0 %), Öffentliche und sonstige Dienstleister, Erziehung und Gesundheit (+0,8 %) sowie Handel, Verkehr, Gastgewerbe, Information und Kommunikation sowie im Verarbeitenden Gewerbe (jeweils +0,3 %) zunahm, sank es in den Bereichen Baugewerbe (-2,0 %) sowie Finanz-, Versicherungs- und Unternehmensdienstleistungen, Grundstücks- und Wohnungswesen (-0,9%). 

Die meisten Arbeitsstunden je Erwerbstätigen wurden, wie in den Vorjahren, im Baugewerbe mit 1 622 Stunden geleistet. Am kürzesten war die jährliche Pro-Kopf-Arbeitszeit dagegen in den Dienstleistungsbereichen (1 367 Stunden), in denen Teilzeitarbeit und marginale Beschäftigung eine größere Rolle spielen.  

Ursachen für die Unterschiede zum Bundesdurchschnitt und zwischen den Wirtschaftsbereichen sind neben verschiedenen tariflichen und individuellen Arbeitszeiten (Vollzeit-, Teilzeit-, marginale Beschäftigung), den unterschiedlichen Beschäftigungsstrukturen (abhängige und selbstständige Erwerbstätigkeit) und Wirtschaftszweigstrukturen auch die Mehr- und Kurzarbeit sowie krankheitsbedingte Ausfallzeiten und die unterschiedliche Zahl der Arbeitstage in den Bundesländern. Die verschiedenen regionalen und strukturellen Pro-Kopf-Arbeitszeiten sind somit kein Maßstab der Intensität und Qualität der verausgabten Arbeitszeit.

Diese vom Arbeitskreis „Erwerbstätigenrechnung des Bundes und der Länder“ (AK ETR) ermittelten Zahlen sind das Ergebnis einer Neuberechnung der Erwerbstätigkeit und des Arbeitsvolumens für das Jahr 2017 und beruhen auf dem Berechnungsstand des Statistischen Bundesamtes und des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) der Bundesagentur für Arbeit (BA) vom August 2018. Dabei wurden auch die Jahre ab 2014 überarbeitet.  


Hintergrund:

Das Arbeitsvolumen umfasst die tatsächlich geleistete Arbeitszeit aller Erwerbstätigen, die als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer oder als Selbstständige beziehungsweise als mithelfende Familienangehörige eine auf wirtschaftlichen Erwerb gerichtete Tätigkeit ausüben. Hierzu zählen auch die geleisteten Arbeitsstunden von Personen mit mehreren gleichzeitigen Beschäftigungsverhältnissen. Nicht zum Arbeitsvolumen gehören hingegen die bezahlten, aber nicht geleisteten Arbeitsstunden, beispielsweise Jahresurlaub, Elternzeit, Feiertage, Kurzarbeit oder krankheitsbedingte Abwesenheit. Ebenfalls unberücksichtigt bleiben die nicht bezahlten Pausen sowie die Zeit für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz. Das Arbeitsvolumen umfasst somit die Gesamtzahl der während des Berichtszeitraums am jeweiligen Arbeitsort von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie Selbstständigen innerhalb einer Region tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden. Es berücksichtigt weder Intensität noch Qualität der geleisteten Arbeit. Das Arbeitsvolumen ergibt sich als Produkt aus Erwerbstätigenzahl und Arbeitszeit je Erwerbstätigen.

Bei einem Branchen- oder Regionalvergleich des durchschnittlichen Arbeitsvolumens je Erwerbstätigen ist zu beachten, dass dieser Indikator in besonderem Maße vom Anteil der Teilzeitkräfte und geringfügig Beschäftigten geprägt wird, dagegen nur in geringem Maße durch tarifliche Unterschiede. Nicht korrekt sind daher Wertungen als Unterschiede im „Fleiß“ oder in der „Arbeitsbereitschaft“ der Erwerbstätigen einzelner Branchen oder Regionen (mit unterschiedlichem Branchenmix) ohne genaue Kenntnis der Fakten, die der Rechnung zugrunde liegen.