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Sachsen-Anhalt bekennt sich zur Abschaffung des Kooperationsverbots

Magdeburg, den 4. Dezember 2018


Die Landesregierung hat das Ziel bekräftigt, das sogenannte Kooperationsverbot in Bildungsfragen durch eine Änderung des Grundgesetzes abzuschaffen. Im Koalitionsvertrag heißt es dazu: „Das im Zuge der Föderalismusreform verankerte Kooperationsverbot des Bundes im Bereich Bildung ist hinderlich für die Bewältigung der gesamtgesellschaftlichen Aufgaben. Das Land Sachsen-Anhalt wird sich Bundesratsinitiativen, die das Verbot aufheben wollen, anschließen.“

 

„An diesem Ziel halten wir selbstverständlich fest. Wir wollen ausdrücklich, dass sich Bund und Länder gemeinsam um die zentralen Zukunftsfragen kümmern. Dazu zählt natürlich auch die digitale Infrastruktur“, erklärte Bildungsminister Marco Tullner (Foto). Aus diesem Grund werde sich Sachsen-Anhalt dafür einsetzen, im Vermittlungsausschuss zwischen Bundestag und Bundesrat eine zeitnahe Lösung für die geplante Grundgesetzänderung auf den Weg zu bringen. „Der bisherige Vorschlag des Bundestages ist in der jetzigen Fassung nicht zustimmungsfähig. Die finanziellen Lasten würden die Länder überfordern“, sagte Tullner.