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085 2018 Gruppenfoto Innenminister und  senatoren

Innenministerkonferenz in Magdeburg

Magdeburg, den 30. November 2018


Minister und Senatoren beraten zu Themen der Migration, Asylpolitik und Inneren Sicherheit – Verlängerung Abschiebestopp Syrien und Kampf gegen Extremismus im Mittelpunkt

 

 

In der sachsen-anhaltischen Landeshauptstadt Magdeburg ist die 209. Sitzung der Ständigen Konferenz der Innenminister und ?senatoren der Länder (IMK) zu Ende gegangen. Seit Mittwoch hatten sich die Ressortchefs unter Vorsitz von Sachsen-Anhalts Innenminister Holger Stahlknecht mit über 70 Tagesordnungspunkten beschäftigt. „Es war eine der themenreichsten Sitzungen der vergangenen Jahre“, resümierte Stahlknecht.

 

Zentrale Themen waren Flüchtlings-, Migrations- und Ausländerangelegenheiten, die Rückführung von ausreisepflichtigen Personen in ihre Herkunftsstaaten, die konsequente Bekämpfung extremistischer Bestrebungen in Deutschland, die Optimierung der Polizeiarbeit, Cybersicherheit sowie Angelegenheiten des Verfassungsschutzes.

 

Die Botschaft  der Innenministerkonferenz ist klar: „Wir haben einen starken und handlungsfähigen Staat“, sagte der IMK-Vorsitzende Holger Stahlknecht. „Sachsen-Anhalts Landeshauptstadt Magdeburg war eine sehr gute Gastgeberin. Ich danke ausdrücklich denen, die an der Vorbereitung und der Durchführung der Konferenz beteiligt waren, insbesondere den eingesetzten Polizistinnen und Polizisten.“



Abschiebestopp Syrien


Die IMK verlängert den Abschiebungsstopp nach Syrien bis zum 30. Juni 2019 und bittet die Bundesregierung um eine Fortschreibung der Bewertung der Lage in der Arabischen Republik Syrien vom November 2018. Die Innenministerkonferenz bittet insbesondere darum, dass mit Blick auf Rückführungsmöglichkeiten für Gefährder und Straftäter, die sich schwerer Straftaten schuldig gemacht haben, eine differenzierte Betrachtung von Rückkehrern erfolgt. Ergibt die Fortschreibung der Lagebewertung bis zur IMK-Frühjahrskonferenz 2019 keine grundlegende Änderung, verlängert sich der Abschiebungsstopp nach Syrien automatisch bis zum 31. Dezember 2019. Unabhängig davon bittet die IMK den Bundesminister des Innern darum, ein Konzept für den Umgang mit ausreisepflichtigen Intensivstraftätern (insbesondere Kapitalverbrechern) aus der Arabischen Republik Syrien vorzulegen, das u. a. Ausweisungsoptionen in Drittstaaten aufzeigt.

 

Der IMK-Vorsitzende Holger Stahlknecht dazu: „An einer Verlängerung des Abschiebestopps, auch für Kriminelle und Gefährder, führt aktuell kein Weg vorbei, Rückkehrern drohen gegenwärtig erhebliche Gefahren. Dennoch bestehen wir darauf, dass die Lage permanent analysiert und neu bewertet wird, um sofort reagieren zu können, sobald sich tatsächliche Rückführungsmöglichkeiten ergeben.“

 

Der Sprecher der A-Länder, Boris Pistorius, sagte: „Derzeit ist ausgeschlossen, Menschen nach Syrien abzuschieben. Es geht aus der aktuellen Lagebeschreibung des Auswärtigen Amtes klar hervor, dass das auch absehbar kein Thema wird. Wir haben uns auf Wunsch der B-Länder darauf geeinigt, darüber schon bei nächsten IMK zu sprechen.“


 

Strafbarkeitslücke bei Identitätstäuschungen


Die Innenminister und -senatoren nehmen den Bericht des Bundesinnenministeriums zur Strafbarkeit bei Identitätstäuschungen von Asylbewerbern im Asylverfahren zur Kenntnis. Demnach sind die Ahndungsmöglichkeiten, um gegen Identitätstäuscher vorzugehen, als unzureichend zu bewerten, es ist von einer Strafbarkeitslücke die Rede. Der Sprecher der B-Länder, Lorenz Caffier, sagte: „Das Fehlverhalten der Asylbewerber hat hier bisher keinerlei Konsequenzen, birgt aber hohe Sicherheitsrisiken für den Rechtsstaat. Hier muss der Bund eine Lösung finden, um die Personen schneller eindeutig identifizieren und Täuschungen konsequent bestrafen zu können.“


 

Fachkräfteeinwanderungsgesetz


Bundesminister Seehofer informierte während der IMK über das Gesetzgebungsvorhaben zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz. Die Sicherung des Fachkräftebedarfs ist ein wichtiges Thema für Bund und Länder. Die Bundesregierung hat den Rahmen mit den „Eckpunkten zur Fachkräfteeinwanderung aus Drittstaaten“ gesetzt und das BMI hat den Entwurf des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes auf den Weg gebracht. Bundesinnenminister Horst Seehofer sagte hierzu: „Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz ist dringend notwendig für die Wirtschaft. Darüber hinaus ist eine Regelung für eine legale Migration auch geeignet, die illegale Migration zurückzudrängen.“ Bund und Länder haben sich für eine effiziente und serviceorientierte Gestaltung der Verwaltungsverfahren ausgesprochen. Der Staat schafft den Rahmen, jetzt bedarf es auch eines eindeutigen Engagements der Wirtschaft.


 

Waffenrechtliche Regelabfrage


Die Innenminister der Länder bekräftigen, dass Waffen nicht in Extremistenhände gehören und haben das BMI gebeten, eine entsprechende Gesetzesinitiative zu unterstützen, die vorsieht, dass Waffenbehörden im Rahmen der Zuverlässigkeitsprüfung zur Einholung von Informationen bei den Verfassungsschutzbehörden verpflichtet werden. Bisher dürfen sich die Waffenbehörden vor Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis lediglich der Informationen aus dem Bundeszentralregister bedienen. Außerdem sprechen sich die Innenminister für eine Nachberichtspflicht aus, wodurch es ermöglicht werden soll, dass Erkenntnisse des Verfassungsschutzes, die erst nach der regulären Zuverlässigkeitsprüfung bekannt werden, nicht erst bei der nächsten turnusmäßigen Wiederholungsprüfung herangezogen werden können, sondern unmittelbar und sofort den Waffenbehörden zur Verfügung stehen.

 

Lorenz Caffier, Sprecher der B-Länder und Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern: „Ob ein Antragsteller verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgt, ist durch die Waffenbehörde im Antragsverfahren gegenwärtig nicht zu erfahren, wenn er nicht zugleich polizeilich oder strafrechtlich in Erscheinung getreten ist. Ein umfassendes Bild kann sich also nur durch eine systematische Einbeziehung der Erkenntnisse des Verfassungsschutzes schon bei der Antragstellung ergeben.“

 

Der Sprecher der A-Länder, Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius, dazu: „Es ist notwendig, dass der Verfassungsschutz die Waffenbehörden auch im Nachhinein informiert, wenn relevante neue Erkenntnisse vorliegen. Wir fordern deshalb den Bundesinnenminister auf, dieses Anliegen zu unterstützen und so nicht nur eine bestehende Regelungslücke im Waffenrecht, sondern vor allem eine relevante Sicherheitslücke zu schließen.“



Sicherheitsbehörden/Informationssysteme


Bundesinnenminister Horst Seehofer betont, dass Bund und Länder die Polizeien so ausstatten müssen, dass sie mit der Digitalisierung und den stets wachsenden Aufgaben Schritt halten können. Hierfür wurde bereits ein erheblicher Personalaufwuchs der Sicherheitsbehörden auf den Weg gebracht. Der Bund wird zudem das Zukunftsprogramm „Polizei 2020“ zur Modernisierung der polizeilichen Informationssysteme und die Fortschreibung der polizeilichen Befugnisse als Reaktion auf den digitalen Wandel insbesondere im Cyberbereich weiter voranbringen. Bundesinnenminister Seehofer dazu: „Für mich ist die Polizeipräsenz in unserem Land noch ein Stückchen wichtiger als die Paragrafen. Ich setze deshalb immer die erste Priorität auf die Präsenz der Polizei, sowohl digital als auch real.“ 

 

Der Vorsitzende der IMK, Holger Stahlknecht, ergänzt: „Bund und Länder sind hier klar auf einer Linie. Als äußerst positiv ist zu bewerten, dass auch das geplante neue Datenhaus für die Sicherheitsbehörden Gestalt annimmt, mit dem schrittweise die polizeilichen IT-Systeme harmonisiert werden sollen.“



Bekämpfung Wohnungseinbruchdiebstahl


Die IMK spricht sich trotz rückläufiger Fallzahlen beim Wohnungseinbruchdiebstahl für eine Ausweitung des KfW-Programms der Bundesregierung zum Einbruchschutz aus. Gerade die Förderung von Sicherungstechnik in Neubauten ist von besonderer Bedeutung, mit Blick auf die im Rahmen der Wohnraumoffensive der Bundesregierung. „Wer sein Eigentum schützt und selbst vorsorgt, sollte vom Staat unterstützt werden“, sagte IMK-Chef Stahlknecht.


 

Missbräuchlicher Einsatz von Pyrotechnik


Die IMK spricht sich für eine Intensivierung der Maßnahmen gegen die missbräuchliche Verwendung von Pyrotechnik in und um die deutschen Fußballstadien aus. Die Innenminister sind sich einig, dass im schlimmsten Fall Menschenleben auf dem Spiel stehen können. Deshalb sollen geeignete Maßnahmen erarbeitet werden, die sich sowohl im Bereich des Strafrechts als auch im Bereich des Ordnungswidrigkeitenrechts bewegen können. Ebenso sind Veranstalter von Fußballspielen in der Pflicht,  alle erforderlichen Maßnahmen für einen sicheren und störungsfreien Verlauf zu verstärken.


 

Länderübergreifender Staatsvertrag zur Entlastung der Polizei


Thema auf der IMK in Magdeburg war auch ein Staatsvertrag zum länderübergreifenden Einsatz von Verwaltungspersonal bei der Begleitung von Abschiebungen. Dazu sagt der Sprecher der A-Länder geführten Innenressorts, der niedersächsische Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius: „Wir müssen die Polizei, wo immer es möglich ist, von fachfremden Aufgaben befreien. Deshalb wollen wir gemeinsam mit den anderen Ländern eine Regelung finden, mit der wir Verwaltungsvollzugskräfte jenseits der eigenen Ländergrenze einsetzen können. Unser Ziel ist es, einen entsprechenden Staatsvertrag im Frühjahr 2019 mit möglichst allen Ländern abzuschließen.“


 

Hintergrundinformationen zur Innenministerkonferenz


Die „Ständige Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder" ? kurz Innenministerkonferenz (IMK) ?  setzt sich mit zentralen Fragen der deutschen Innen- und Sicherheitspolitik auseinander. Mitglieder sind die Innenminister und -senatoren der Länder. Der Bundesminister des Innern (BMI) nimmt als ständiger Gast teil. In der Regel tagt die IMK zwei Mal im Jahr. Der Vorsitz wechselt jährlich. 2018 hat Sachsen-Anhalt den Vorsitz der IMK inne. Die Frühjahrskonferenz fand im Juni in der Weltkulturerbestadt Quedlinburg und die Herbstsitzung nun in Magdeburg statt. Der Vorsitz der Innenministerkonferenz geht 2019 an Schleswig-Holstein über. Die freigegebenen Beschlüsse der IMK in Magdeburg werden voraussichtlich kommende Woche auf im Internet auf www.innenministerkonferenz.de veröffentlicht.



MK-Gruppenfoto / Copy Viktoria Kühne / Ministerium für Inneres und Sport Sachsen-Anhalt